Hallo Zukunftsgestalter:in!

Die Zukunft klopft an? Sie wollen auch morgen energiesicher, komfortabel und verlässlich in den eigenen vier Wänden leben? Gut, wenn Sie dann flexibel genug sind, um in die Modernisierung der eigenen Immobilie investieren zu können – und den richtigen Partner haben, der Sie in allen wichtigen Zukunftsfragen berät.

Daheim wertsteigern.

Energetisches Sanieren

Ist Ihr Haus energetisch auf dem neuesten Stand?
Mit uns finden Sie heraus, was Sie wirklich brauchen.

Gebäude verursachen ein Drittel aller Treibhausgasemissionen in Deutschland, den größten Anteil daran haben Wohnhäuser: mit

Prozent.
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Mit dieser Zahl im Hinterkopf und dem Wissen, dass Deutschland 70 Prozent der Energie importieren muss, wird vor allem in der aktuellen Situation, mit Ukrainekrieg und dem steigenden Bewusstsein für die Klimawende, schnell klar, warum hier Handlungsbedarf besteht.

Deshalb unterstützt der Staat vielfältige Vorhaben rund um Ihr Zuhause. Über die bundeseigene Förderbank KfW werden Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen vergeben – so lassen sich, gemeinsam mit Ihrer Finanzierung bei Ihrer Sparkasse, die entsprechenden Maßnahmen verwirklichen.

Überblick Kosten/Nutzen Sanierungsmaßnahmen

Die folgende Liste zeigt Durchschnittswerte und dient der Orientierung.

Kostenpunkt: ca. 5.000 € pro Anlage

Jährliche Energieersparnis: 7 %

Kostenpunkt: ca. 225 € pro m²

Jährliche Energieersparnis: 30 %

Kostenpunkt: ca. 500 € pro Fenster

Jährliche Energieersparnis: 7 %

Kostenpunkt: ca. 160 € pro m²

Jährliche Energieersparnis: 30 %

Kostenpunkt: ca. 40 € pro m²

Jährliche Energieersparnis: 5 %

Kostenpunkt: ca. 10.000 € pro Anlage

Jährliche Energieersparnis: 25 %

Für klimafreundliches Bauen oder Sanieren gibt es verschiedene Förderprogramme

Die Kosten für Sanierungen müssen Sie nicht alleine tragen. Es gibt zahlreiche aktuelle Förderprogramme, die für Sie in Frage kommen können. Weitere Informationen zu Ihren Möglichkeiten finden Sie hier.

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Die KfW unterstützt insbesondere, wenn Sie energieeffizient kaufen oder umbauen. Dazu müssen Sie mit Ihrem Vorhaben den Standard „KfW-Effizienzhaus“ erfüllen. Dafür sind zwei Kriterien von Bedeutung: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle?

Generell gilt: Je niedriger der Energieverbrauch im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist, desto höher ist die Förderung. Die KfW unterscheidet hierbei zwischen den Werten 40, 55, 70 und 85.

er maximale Kreditbetrag für Privatpersonen liegt bei 150.000 Euro beim Neubau und 120.000 Euro bei der Sanierung von bestehenden Immobilien. Außerdem erhalten Sie noch einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe sich nach den Effizienzhaus-Werten richtet.

KfW-Kredit beantragen

Doch wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie energetisch sanieren möchten?

Zuallererst muss festgestellt werden, wo die energetischen Schwachstellen der Immobilie liegen. Undichte Fenster? Eine veraltete Heizanlage? Schlechte Wärmedämmung? Um die Energiefresser aufzuspüren, sollten Sie von Anfang an einen Experten oder eine Expertin miteinbeziehen. Dieser oder diese ermittelt anhand eines Energiechecks:

  • wo es Optimierungsmöglichkeiten gibt,
  • was sie kosten
  • und was sie bringen.

Gemeinsam legen Sie dann den Fahrplan für Ihre energetische Sanierung fest. Benötigen Sie eine neue Heizung? Können Sie erneuerbare Energien nutzen? Was muss am dringendsten getan werden? Was kann noch warten?

Wichtig ist ein energetisches Gesamtkonzept für Ihre Immobilie. Denn erneuern Sie beispielsweise nur die Heizung, aber die Fassade ist undicht, wird weiterhin Energie verschwendet.

Checkliste Modernisierung

Damit Sie bei Ihrer Planung nichts dem Zufall überlassen müssen, haben wir für Sie alle wichtigen
Informationen in einer Checkliste zusammengefasst. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr
Modernisierungsvorhaben gelingt.

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Alles wichtige zum Gebäudeenergiegesetz

Die Heizwende ist da. Seit dem 1. Januar 2024 sollen in vielen Neubauten nur noch klimaschonende Heizungen verbaut werden. Was das vom Bundestag verabschiedete Heizungsgesetz vorsieht, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, welche Förderung es gibt und was nun mit Ihrer alten Heizung passiert, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

Was sieht das neue Gebäudeenergiegesetz vor?

Grundsätzlich sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Das Gesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Ökostrom-Pflicht gilt, laut Wirtschaftsministerium, aber nicht gleich für alle.

„Jede neu eingebaute Heizung“ meint konkret:

  • Nur Neubauten,
  • in einem Neubaugebiet,
  • für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.

Für Neubauten abseits von Neubaugebieten gelten die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude. Daher betrifft das neue Heizungsgesetz nicht sofort jeden Hauseigentümer und jede Hauseigentümerin. Denn für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen, jetzt sogar etwas großzügigere.

Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das bezieht sich auch auf Heizungen, die kaputt gehen, aber noch repariert werden können.

Wie ist der Plan zur Wärmeplanung?

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Plan. Entscheidend für Eigenheimbesitzer ist von Ort zu Ort die jeweilige kommunale Wärmeplanung. Sie berücksichtigt die lokalen Gegebenheiten, also die verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien aus der Umgebung. Das ermöglicht unter anderem auch eine bezahlbare und effiziente Wärmewende. In Großstädten sollen die Wärmepläne spätestens ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. In Rostock, Freiburg oder beispielsweise dem Landkreis Lörrach gibt es bereits fertige Pläne.

Für Mieterinnen und Mieter relevant: Die Modernisierungsumlage wird von 8 auf 10 Prozent erhöht. Das heißt, Vermieter können einen Teil der Sanierungskosten auf die Miete umlegen. Jedoch erst, wenn sie alle staatlichen Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben und diese auch in vollem Umfang an die Mieter weitergeben. Höchstens darf die Jahresmiete wegen des Heizungstausches um 50 Cent pro Quadratmeter steigen.

Welche Heizungen kommen in Frage?

Zwar wird stets von der Wärmepumpe gesprochen, doch sind auch andere Heizsysteme möglich. Die Regelung ist technologieoffen. So können in bestehende Gebäude sogar auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Diese müssen jedoch zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist werden. Dafür kommen „grüne Gase“ infrage, also beispielsweise Bio-Methan und Wasserstoff, der nur mit erneuerbaren Energien erzeugt wurde („grüner Wasserstoff“ und „blauer Wasserstoff“).

Entscheidend ist immer die kommunale Wärmeplanung. Voraussichtlich gibt es dann folgende Möglichkeiten zu heizen:

Elektrische Wärmepumpen gewinnen die Wärme zum Heizen und für die Warmwasserbereitung aus der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser. Sie nutzen zwar für den Betrieb auch Strom aus der Steckdose, der kommt aber wiederum zu guten Teilen aus regenerativen Energien. Mit der Energie aus der Umwelt und der regenerativen aus der Steckdose ist sie insgesamt sehr klimaschonend. Die Wärmepumpe bietet sich insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser an, sowohl für den Neubau als auch für bestehende Gebäude. Eine begleitende energetische Sanierung ist nicht Pflicht, aber sinnvoll. Auch der Einbau einer Fußbodenheizung ist nicht vorgeschrieben, aber könnte sich empfehlen.

Holz- und Pelletheizungen sind weiterhin erlaubt. Sie waren im ersten Entwurf noch teilweise verboten, da sie zu einer hohen Feinstaubbelastung führen und die Waldbestände strapazieren könnten.

Noch sind sie Zukunftsmusik. Es gibt aber bereits Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können. Sie sind „H2-Ready“. Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn der örtliche Gasnetzbetreiber einen konkreten Plan veröffentlicht hat, der den Weg zum Wasserstoffnetz festhält.

Die Anforderungen erfüllt auch, wer mit Solarthermie heizt. Das ist allerdings an Wintertagen mit wenig Sonne schwierig, ohne ausreichende Speicherkapazitäten.

Da der Strom im deutschen Stromnetz bis 2030 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen soll (heute sind es schon etwa 50 Prozent), sind Stromdirektheizungen eine Option. Da sie anders als Wärmepumpen die benötigte Wärmeenergie komplett aus Strom umwandeln, empfehlen sie sich jedoch nur in sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf.

Gerade in größeren Städten dürfte Fernwärme eine wichtige Rolle spielen. In das Wärmenetz fließen die Abwärme aus der Industrie, Rechenzentren und Ähnlichem. Auch andere erneuerbare Wärmequellen werden genutzt. Bis 2045 sollen die Wärmenetze treibhausgasneutral sein. Wer ans Fernwärmenetz angeschlossen ist, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.

Wie wird die Heizwende gefördert?

Fröhliches Addieren: So macht Mathematik Spaß.

  • Wer auf klimafreundliches Heizen umrüstet, darf eine Grundförderung von 30 Prozent beanspruchen.
  • Bei Wärmepumpen ist zusätzlich noch ein Effizienzbonus von 5 Prozent möglich und bei Biomasseheizungen, ein Zuschlag von 2.500 Euro.
  • Einen Speed-Bonus von 20 Prozent gibt es bis Ende 2028 noch obendrauf.
  • Wer seine Immobilie selbst bewohnt und ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000 Euro hat, könnte noch einen Bonus von 30 Prozent der Investitionskosten hinzubekommen.
  • Weitere energetische Sanierungsmaßnahmen – wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle – können nun mit einem geplanten Heizungstausch kombiniert werden. Das gab es noch nicht: Die Höchstgrenze von 60.000 Euro erhöht sich nun sum­ma sum­ma­rum auf 90.0000 Euro im Jahr.

Egal, ob Sonnenenergie, Biomasse und Erdwärme: Die wichtigste Zahl von allen war, ist und bleibt aber: die 65. Mit mindestens 65 Prozent soll das ausgetauschte Heizsystem von erneuerbaren Energien gespeist werden.

Und auch ohne Förderung gilt: Je weniger fossil, desto besser.

Werterhalt der Immobilie

Was beeinflusst den Wert Ihrer Immobilie? Tatsächlich spielen hier viele Faktoren eine Rolle. Alter und Zustand Ihrer Immobilie sind hier natürlich die offensichtlichsten Themen und aktuell in aller Munde. Wurde Ihre Immobilie energetisch saniert, haben Sie eine aktuelle Heizungsanlage oder sogar eine Wärmepumpe und Photovoltaik verbaut, beeinflusst dies den Wert Ihrer Immobilie natürlich positiv. Wurde hingegen schon lange nichts mehr an Ihrem Haus gemacht, fällt auch sein Wert, vor allem in Hinblick auf die aktuelle Gesetzgebung bzgl. der Energieeffizienz von Häusern.

 

Die aktuelle Lage des Immobilienmarkts beeinflusst den Wert ebenfalls, hierauf haben Sie aber natürlich keinen Einfluss.

Ungenutzter Platz (z.B. ein bisher nicht ausgebauter Dachboden), eine Garage oder ein schön angelegter Garten hingegen sind Faktoren, die Sie durchaus beeinflussen können und die den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Hier zeigen wir Ihnen sieben Beispiele, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie nicht nur erhalten, sondern auch steigern können:

Ihre Heizanlage entspricht nicht mehr modernen Standards, das Haus ist schlecht gedämmt und durch die Fenster zieht es? Machen Sie einen Energiecheck und finden Sie heraus, wo und warum Ihre Immobilie Energie verschleudert.
Mit professioneller Unterstützung können Sie dann die energetische Sanierung in Angriff nehmen. Vielleicht steigen Sie auf alternative Energien um, vielleicht muss die Fassade neu gedämmt werden, oder es ist Zeit für neue Fenster?
Durch energetische Sanierung senken Sie Ihre Energiekosten nachhaltig, tun Gutes für die Umwelt und steigern den Wert Ihrer Immobilie.

Besonders in Großstädten ist Platz Mangelware. Jeder Quadratmeter zählt. Haben Sie im Haus noch Reserven? Dann nutzen Sie diese. Bauen Sie den Dachboden aus und schaffen Sie so zusätzlichen Raum für den Nachwuchs oder für ein gemütliches Arbeitszimmer.

Das reicht nicht aus? Dann kommt vielleicht ein Anbau infrage. Vorausgesetzt, das Grundstück gibt es her. Achten Sie aber darauf, dass die Optik Ihres Hauses nicht negativ beeinflusst wird. Aber ganz gleich ob Aus- oder Anbau: Sie gewinnen mehr Wohnfläche. Und jeder zusätzliche Quadratmeter erhöht zugleich den Verkehrswert Ihrer Immobilie.

Nie wieder Eis kratzen! Zu schön, um wahr zu sein. Ihr Grundstück ist groß genug? Dann gönnen Sie sich eine Garage oder einen Carport. Eine Investition, von der Sie – und Ihr fahrbarer Untersatz – sofort profitieren. Nicht nur in der kalten Jahreszeit. Denn Garagenwagen sind bei Wind und Wetter geschützt und kommen so mit weniger Pflege aus. Viele Versicherer bieten Besitzern von Garagenwagen Rabatte an. Nicht zu vergessen: Die Gefahr, dass ein Auto geknackt wird, ist in der Garage deutlich niedriger als am Straßenrand.
Für viele Kaufinteressenten ist das Vorhandensein einer Garage oder eines Carports ein wichtiges Entscheidungskriterium.

Nein, um einen Schönheitswettbewerb mit den Nachbarhäusern geht es wirklich nicht. Aber eine Fassade, von der der Putz bröckelt, macht keinen guten Eindruck. Vielleicht reichen schon ein paar Ausbesserungsarbeiten und ein neuer Anstrich, damit das Haus rein optisch wieder etwas hermacht. Vielleicht muss die Fassade aber auch neu gedämmt werden, damit keine Energie mehr verloren geht.
In jedem Fall gilt: Die Fassade ist die Visitenkarte Ihres Hauses.

Ob romantischer Blumengarten oder vornehm repräsentativer Stil – das ist natürlich Geschmacksache. Fakt ist aber auch: Ein gepflegter Garten steigert den Wert einer Immobilie. Für den Eigenheimbesitzer selbst, weil der sich eine kleine Wohlfühloase schafft. Aber auch für potenzielle Käufer, weil damit positive Emotionen geweckt werden. Ja, ein schöner Garten ist mit viel Arbeit verbunden und kostet auch einiges. Dafür wird der Eigentümer aber auch reichlich entlohnt mit einem kleinen Paradies vor der eigenen (Haus-)Tür.

Gut zu wissen: Inzwischen scheitert fast jeder zweite Einbruchversuch an guten Sicherungsmaßnahmen. Als Eigenheimbesitzer haben Sie es in der Hand, Ihr Eigentum vor Einbrechern zu schützen. Investitionen in den Einbruchschutz werden vom Staat sogar finanziell gefördert – dazu gehören zum Beispiel einbruchhemmende Haustüren, Fenster und Bewegungsmelder.
Lassen Sie sich beraten, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Damit schützen Sie die Werte im Haus und steigern zugleich den Wert Ihrer Immobilie.

Niemand denkt gern ans Alter und an die Beschwerlichkeiten, die damit verbunden sein können. Schon das Treppensteigen kann einmal zum Problem werden. Sorgen Sie frühzeitig vor und bauen Sie Ihr Zuhause so um, dass es möglichst barrierefrei ist.
Auch dafür gibt es staatliche Fördergelder. Verbreiterte Türen, der Abbau von Bodenschwellen, bodentiefe Duschen oder die Änderung des Raumzuschnitts – es gibt viele Möglichkeiten, das Haus fürs Alter fit zu machen. Auch ein barrierefreier Zugang kann sinnvoll sein.

Altersgerecht wohnen

Wie wichtig ist es Ihnen, auch im Alter daheim zu bleiben? Häufig sind dafür jedoch bauliche Veränderungen notwendig, denn selbst wenige flache Treppenstufen können im Alter leicht zum Hindernis werden. Doch Sie können einiges tun, um Ihr Haus barrierefrei und altersgerecht umzubauen. Wie sie Ihre eigenen vier Wände an altersgerechte Bedürfnisse anpassen können und welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten es gibt, erklären wir hier.

Warum ein altersgerechter Umbau so wichtig ist

Stufen, Bordsteinkanten oder fehlende visuelle Kontraste: Im öffentlichen Raum müssen sich damit vor allem ältere Menschen täglich auseinandersetzen. Ähnlich sieht es in den eigenen vier Wänden aus. Hierzulande sind noch nicht ausreichend Wohnungen barrierefrei. Stufen und Schwellen im Eingangsbereich, nicht barrierefreie Zugänge zu Balkons und Terrassen, zu schmale Türen sowie nicht altersgerechte Bäder sind die häufigsten Probleme für mobilitätseingeschränkte Menschen.

Im Alter wächst der Wunsch, Barrieren im Haushalt zu reduzieren, um weiterhin frei und selbstbestimmt leben zu können.

Folgende Anforderungen sind die wichtigsten für ein altersgerechtes Wohnen, die Sie sich bezüglich Ihres Hauses anschauen sollten:

  • Ist die Wohnung ohne Schwellen und Stufen begehbar?
  • Sind Türrahmen und Flure breit genug, um sich mit einem Rollator bewegen zu können?
  • Entspricht das Bad Anforderungen, um sich selbstständig waschen und pflegen zu können?
  • Ist die selbstständige Fortbewegung, gegebenenfalls durch Hilfsmittel, gewährleistet?
  • Garantiert die Beleuchtung und technische Ausstattung die Sicherheit in der Wohnung?

Sie haben die meisten Fragen mit Nein beantworten?

In diesem Fall sollten Sie sich als nächstes die Frage stellen, ob sich den umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen – auch finanziell – gewachsen fühlen.

Vielleicht kann es für Sie aber auch sinnvoll sein, über einen Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie nachzudenken und nach einem neuen Objekt zu suchen, das die benötigten, altersgerechten Anforderungen bereits erfüllt.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier

Sie möchten die benötigten Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen umsetzen?

Dann zeigen wir Ihnen anhand der unterschiedlichen Zimmer, wie ein seniorengerechtes Wohnen möglich wird.
Denn von der Küche übers Bad bis zum Schlafzimmer – jeder Wohnraum des Hauses erfüllt eine andere Funktion.

Achten Sie darauf, dass der Zugang zum Haus ebenerdig und breit genug ist und keine Hindernisse den Eingangsbereich versperren.

Wenn Sie noch keinen schwellenfreien Eingangsbereich haben, müssen Sie sich nachträglich eine Rampe oder gar eine Hebeplattform anschaffen. Hierbei ist es wichtig darauf zu achten, dass eine Rampe kein zu starkes Gefälle aufweist, ansonsten lässt sie sich nicht eigenständig mit einem Rollstuhl befahren.

Die Eingangstür sollte mindestens 90 Zentimeter breit sein, Zimmertüren um die 80 Zentimeter.

Es muss einen Bereich geben, wo Sie einfach zwischen zwei Gehhilfen wechseln können. Gegensprechanlage, Türspion und Klingel müssen an die körperlichen Gegebenheiten angepasst werden.

 

Besitzt Ihr Haus mehrere Etagen und Treppen, ist der Einbau eines Aufzugs oder Treppenlifts häufig nicht zu vermeiden.

Sind die Flure und Durchgänge zu eng oder das Bad zu klein? Passen Sie die Raumgeometrie an und versetzen die Wände.

Im Badezimmer macht sich fehlende Bewegungsfreiheit besonders schnell bemerkbar. Planen Sie eine Badsanierung, sollte eine bodengleiche Dusche nicht fehlen. Die optimale Größe beginnt bei mindestens 120 mal 120 Zentimeter, für Rollstuhlfahrer mindestens 150 mal 150 Zentimeter.

Achten Sie auf die Sitzhöhe bei der Auswahl des WCs. Sie müssen die Füße auf den Boden stellen können. Eine optimale Sitzhöhe liegt deshalb zwischen 46 und 48 Zentimetern. Neben genügend Sitzgelegenheiten im Bad lohnt sich das Anbringen von Haltegriffen.

Im im Alter ein Ausrutschen zu vermeiden, empfehlen wir außerdem rutschhemmende Fliesen einzuplanen.

 

Beispielsweise kann Ihnen der Einbau von Rollläden an den Fenstern mit barrierefreier Bedienung den Alltag erleichtern.

Wichtig ist, dass Türen breit genug sind, um mit Gehilfen problemlos hindurchzugelangen. Passen Sie bei Bedarf die Türrahmen an.

Kochen, Geschirr spülen, Gemüse schneiden: In der Küche fallen viele Tätigkeiten an, die mit körperlichen Einschränkungen kaum noch zu bewältigen sind. Beim altersgerechten Umbau ist es daher unumgänglich, diese Handgriffe zu erleichtern.

Eine unterfahrbare Arbeitsplatte ist der erste Schritt, um beim Gemüseschneiden und Kochen im Sitzen arbeiten zu können. Beim Backofen bietet sich ein Modell mit komplett umschwenkbaren Türen und Auszugstableau zum Abstellen von heißen Speisen an. Andere Elektrogeräte und der Geschirrspüler sollten höher angebracht werden, sodass diese auch im Sitzen, und ohne sich tief bücken zu müssen, bedienbar sind.

Statt der üblichen Regale oder Einbauschränke eigenen sich besonders Apothekerschränke zum Ausziehen oder Oberschränke mit Absenkautomatik.

 

Fällt das Aufstehen schwer und auch der Griff in den Kleiderschrank ist nicht mehr so einfach zu bewältigen, gibt es Optionen, um diese Tätigkeiten zu erleichtern.

Damit Senioren auch im Alter eigenständig ins Bett gehen und aufstehen können, sollte es die optimale Höhe haben. Diese liegt in der Regel bei 50 Zentimetern. Seitlich sollten mindestens 120 Zentimeter und für Rollstuhlfahrer sogar 150 Zentimeter Platz sein. Stellen Sie das Bett so in den Raum, dass es von drei Seiten zugänglich ist. Das erleichtert Pflegepersonal oder Familienangehörigen den Zugang.

Ein Lichtschalter am Bett oder eine Fernbedienung für die Lampe helfen bei nächtlichen Toilettengängen.

Um das An- und Umkleiden zu erleichtern, sollten die Kleiderstangen im Schrank entsprechend der Griffhöhe angebracht werden.

Finanzierung einer altersgerechten Modernisierung

Die Kosten, die für eine altersgerechte Modernisierung anfallen, hängen stets von den individuellen Maßnahmen ab. Wollen Sie nur kleine Umbaumaßnahmen durchführen und lassen sich diese gegebenenfalls mit Ihren Angehörigen umsetzen, können sich die Kosten im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich bewegen.

Wollen Sie umfangreicher umbauen, sind hingegen deutlich höhere Kosten einzuplanen, die je nach Maßnahme im mittleren vierstelligen bis unteren fünfstelligen Bereich liegen können. Beispielsweise müssen Sie für eine barrierefreie Dusche mit ungefähr 1.200 Euro rechnen, unterfahrbare Küchenelemente gibt es ab etwa 1.400 Euro und eine Zugangsrampe schlägt mit etwa 5.500 Euro zu Buche.

Förderungsmöglichkeiten für altersgerechtes Wohnen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Förderung vom Staat für altersgerechtes Wohnen zu erhalten.

Pflegebedürftige Menschen können Fördermittel und Zuschüsse für bauliche Maßnahmen bei der Pflegekasse beantragen. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Pflegebett, Gehhilfen, einen Badewannen- oder auch einen Treppenlift handeln. Häufig gibt es auch einen Zuschuss, wenn Pflegebedürftige in eine altersgerechte Wohnung umziehen müssen.

Aktuelle Fördermöglichkeiten über die KfW finden Sie hier.

Aktuelle News und Webinare rund um die Immobilie

Informieren Sie sich rechtzeitig und bleiben Sie auf dem aktuellen Stand welche Entwicklungen zum Beispiel in der Politik geschehen.

Praktisches Wissen rund um die Immobilie.

Gemeinsam mit der Sparkassen-Immobilien Gesellschaft bieten wir immer wieder Seminare und Webinare rund um das Thema Immobilie an. Die nächsten Termine der digitalen Seminar-Reihe der Sparkassen-Immobilien-Gesellschaft finden Sie direkt hier auf unserer DaHeim-Startseite. Die vergangenen Webinare der Reihe können Sie sich zudem im Archiv ansehen.

Ende November fand unser Energiedialog rund um das Thema energetisches Sanieren statt. Wir freuen uns, Ihnen die Informationen der Kundenveranstaltung nun auch als PDF-Download zur Verfügung zu stellen.

Aktuelle Blogbeiträge zum Thema:

Bauen und Sanieren: So wird für 2024 geplant

Nach Haushaltseinigung: Wie geht es weiter mit den Förderungen fürs Bauen und Sanieren? Nachdem die Bundesregierung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes den Bundeshaushalt 2024 überarbeiten musste, gibt es Konsequenzen –

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Grundsteuerreform

Wir informieren Sie über die Auswirkungen der geplanten Grundsteuerreform und helfen Ihnen dabei, Ihre Strategie anzupassen.

Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung für Eigentümer und Eigentümerinnen ist abgelaufen. Aktuell verschicken die Finanzämter die Steuerbescheide. Doch jetzt tauchen Zweifel auf, ob die neue Berechnung rechtens ist. Einige Verbände raten zum Einspruch und es wird geprüft, ob die Grundsteuerreform verfassungswidrig ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Grundsteuer wird vom Finanzamt neu berechnet.
  • Ob die Regeln rechtens sind, prüfen nun Gerichte. Mitunter lohnt sich ein Einspruch gegen bereits verschickte Steuerbescheide.
  • Alle Bundesländer haben Grundsteuerinformationsportale für Grundstücksbesitzer und Grundstücksbesitzerinnen eingerichtet.

Bundesmodell könnte verfassungswidrig sein

Ein Rechtsgutachten zeigt, dass die neue Regelung ebenfalls nicht verfassungskonform sein könnte. Zu diesem Schluss kommt Prof. Dr. Gregor Kirchhof, der Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg ist. Im Auftrag des „Bund der Steuerzahler Deutschland“ und dem Immobilieneigentümerverband „Haus & Grund Deutschland“ hat Kirchhof sich die Grundsteuerreform näher angeschaut. Sein Fazit: Er hält das Gesetz für verfassungswidrig.

Insgesamt benennt das Gutachten zehn Kritikpunkte. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bodenrichtwerte. Diese seien nicht vergleichbar und enthielten Lücken. Sie werden unter anderem nach zurückliegenden Verkäufen ermittelt. Gibt es in einer Gegend aber zu wenig Daten, werden die aus vorangegangenen Jahren oder vergleichbaren Gebieten genutzt. Wenn mancherorts ältere Werte genutzt würden, könnte aber der Gleichheitsgrundsatz verletzt sein.

Problematisch sei zudem, dass die Grundsteuer komplizierter würde statt einfacher. Auch sei die Grundsteuer in einigen Ländern deutlich höher als in anderen.

Eine Rechtslücke könne zudem bestehen, da die meisten Grundlagen-Bescheide schon verschickt und bestandskräftig seien, die tatsächliche Höhe aber erst feststünde, wenn die Gemeinden ihre Hebesätze festlegten.

Kirchhof bemängelt auch, dass die öffentliche Hand von den Steuerpflichtigen Daten anfordert, die ihr bereits zugänglich sind.

Verband empfiehlt, Einspruch einzulegen

Die beiden Verbände, die das Gutachten beauftragt hatten, nutzen dieses nun, um gegen das sogenannten Bundesmodell Musterklagen einzureichen. Das Bundesmodell gilt in elf Bundesländern: Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In fünf planen die Verbände Musterklagen: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

Auch in Baden-Württemberg, das zwar nicht das Bundesmodell nutze, aber den Bodenrichtwert miteinbeziehe, klagt der dortige Landesverband. Dessen Chef Eike Möller sagte der Stuttgarter Zeitung , die ungeprüfte Verwendung von Bodenrichtwerten sei nicht geeignet, um zu konsistenten Bewertungen von Grundstücken im Zuge der Grundsteuer zu kommen.

Sollte eine Verfassungsklage eingereicht und auch zugelassen werden, würden Bescheide nur noch unter Vorbehalt ausgestellt. Da dies noch nicht der Fall sei, sollten sich Steuerzahlende durch einen generellen Einspruch absichern, sagte Dr. Kai H. Warnecke, der Präsident von „Haus & Grund“ dem MDR. Falls das Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt würde, wäre das Urteil auch für alle Bescheide bindend – unabhängig davon, ob der einzelne Eigentümer Einspruch beim Finanzamt eingelegt hatte.

Vier Wochen Zeit für Einspruch

Einspruch können Sie gegen den Bescheid beim ersten Mal kostenlos einreichen. Beachten Sie aber die Frist: Bis vier Wochen nach Postzustellung des Bescheides, muss der Einspruch eingegangen sein. Musterschreiben finden Sie im Internet. Lehnt das Finanzamt den Einspruch ab, müsste der Eigentümer oder die Eigentümerin vor dem Finanzgericht klagen.

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