Bauen und Sanieren: So wird für 2024 geplant

veröffentlicht am 20. Februar 2024

Nach Haushaltseinigung: Wie geht es weiter mit den Förderungen fürs Bauen und Sanieren? Nachdem die Bundesregierung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes den Bundeshaushalt 2024 überarbeiten musste, gibt es Konsequenzen – auch in der Förderlandschaft der KfW und Bafa. Das ist der aktuelle Stand.

 


Das Wichtigste in Kürze

  • 17 Milliarden Euro stehen dem Bundeshaushalt 2024 nicht zur Verfügung. Von den Einsparungen sind insbesondere sind Kredite für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) betroffen.
  • Grundsätzlich soll gelten: Klimaschädliche Subventionen werden abgebaut, klimafreundliche Förderungen werden priorisiert.
  • Förderungen wie das sogenannte Heizungsgesetz werden voraussichtlich bestehen bleiben, Förderungen wie die Solarfinanzierung könnten wegfallen.
  • Bereits zugesagte Hilfen sind von den Kürzungen nicht betroffen. Die beantragten Maßnahmen können weiterhin durchgeführt werden.

 

Die Bundesregierung hatte für das Jahr 2023 milliardenschwere Förderprogramme bereitgestellt. Für den klimafreundlichen Neubau, serielles Bauen, Barrierereduzierung, Stadtsanierung, Windenergie, Energieberatung, und treibhausarme Heizungsarten lag der Fokus darauf, die Emissionen zu verringern sowie Familien den Traum vom eigenen Zuhause zu erleichtern. Die Fördermittel waren 2023 ohnehin schon erschöpft. Dazu gab es seit Mitte Dezember 2023 für weitere Kreditförderungen einen generellen Antragstopp. Neue Anträge bei der KfW und Bafa (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sollen wieder möglich sein, wenn der nachgebesserte Bundeshaushalt für das Jahr 2024 in Kraft tritt. Das ist voraussichtlich im ersten Quartal 2024 der Fall. Doch nicht alle Programme werden wieder aufgenommen.

 

Klima- und Transformationsfonds besonders betroffen

Der Bundesetat ist um 60 Milliarden Euro geschrumpft: Nachdem im November 2023 das Bundesverfassungsgericht es für unzulässig erklärt hat, Notlagenkredite (in diesem Fall Corona-Gelder) umzuschichten, entstand eine Finanzlücke. Allein für das Jahr 2024 in Höhe von 17 Milliarden Euro. Insbesondere betroffen sind Kredite für den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beispielsweise diese:

  • die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW)
  • die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)

 

Dennoch arbeitet die Regierung daran, dass Förderprogramme zur Gebäudesanierung im Großen und Ganzen erhalten bleiben. Und auch das Heizen mit erneuerbaren Energien ist weiterhin im Fokus.

 


Bereits zugesagte Förderdarlehen und zugesagte Investitionszuschüsse sind nicht betroffen. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können fortgesetzt werden.


 

Details noch offen: Das ist der derzeitige Stand

Nach der Einigung der Ampel-Koalition (Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) am 13. Dezember 2023 gilt aktuell: Klimaschädliche Subventionen werden überprüft und gezielt abgebaut. Klimafreundliche Förderungen werden überprüft und priorisiert.

Wichtige Ausgabe zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger etwa bei der Modernisierung der Gebäudeenergie bleiben bestehen, ebenso die Entlastung beim Strompreis durch Übernahme der EEG-Umlage.

 

Welche Förderungen bleiben?

Vom Bundesrat gebilligt wurde bereits am 15. Dezember 2023 das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in den Kommunen.

Und auch das Gebäudeenergiegesetz, besser als Heizungsgesetz bekannt, soll 2024 in Kraft treten. Dem neuen Heizungsgesetz zufolge muss künftig jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten soll die Regelung frühestens ab 2026 gelten. Bestehende Heizsysteme sind von diesem Gesetz unberührt und dürfen weiterhin in Betrieb genommen werden. Berichten zufolge verschiebt sich der ursprünglich für 1. Januar 2024 geplante Start der neuen Förderrichtlinien für den Heizungstausch und die energetische Sanierung möglicherweise auf Ende Februar 2024. Dies käme lediglich einer vorübergehenden Sperre gleich, also gäbe es in diesem Zeitraum keine Zusagen. Anträge könnten aber weiterhin gestellt werden.

Des Weiteren könnte es bei diesen Förderungen bleiben:

  • Stromsteuersenkung,
  • EEG-Umlagenfinanzierung
  • Wärmeförderung (inkl. Förderungen Heizungstausch)
  • Wasserstoff-Ausbau und Dekarbonisierung der Industrie

 

Welche Förderungen ändern sich oder verschwinden?

Bei diesen Förderungen könnte es zu Kürzungen bzw. zum Wegfall kommen:

  • Solarfinanzierung
  • Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Energieberatung (möglicherweise Kürzung um 10 Prozent)
  • Geschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch (möglicherweise Wegfall)

 


Auf einen Blick


Diese KfW-Förderungen gibt es nicht mehr

  • BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
  • IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)
  • IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
  • Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)


Diese Bafa-Förderungen pausieren derzeit


 

Wie geht es weiter?

Nun sind schnelle Haushaltsberatungen erforderlich, da konkrete Projekte davon abhängen. Bereits getätigte Verpflichtungen und bedeutende Projekte, wie beispielsweise die Unterstützung von Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien im Bauwesen, werden wie geplant finanziell unterstützt. Auch Heizungsmodernisierungen, wie der Einbau von Wärmepumpen, brauchen zeitnah Planungssicherheit.

 

Geplante Termine für private und gewerbliche Antragsteller

Die Genehmigung neuer Anträge soll „aus technischen Gründen“ nicht unmittelbar ab 1. Januar 2024 möglich sein, teilte die KfW dem Wirtschaftsministerium mit. Das ist der bisherige Plan für neue Antragsstellungen:

  • für Selbstnutzer in Einfamilienhäusern frühestens ab 27. Februar 2024
  • für Selbstnutzer in Mehrfamilienhäusern wird die ab Ende April 2024
  • für Vermieter und gewerbliche Antragssteller erst ab Ende Juli 2024

 

Allerdings werden derzeit Übergangsregeln geprüft.

 

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