Neue Grundsteuer: Was Eigentümer jetzt wissen und tun müssen

veröffentlicht am 19. August 2022

Die neue Grundsteuer kommt, bis Ende Oktober müssen Eigentümer:innen eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Was es damit auf sich hat und was hinter der neuen Grundsteuer steckt, erklärt Oliver Kamenisch, Geschäftsführer der Sparkassen-Immobilien GmbH in Freiburg im Interview. Er geht auch darauf ein, was für Eigentümer:innen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau wichtig ist.

 

Oliver Kamenisch, Geschäftsführer der S-Immo GmbH in Freiburg.

 

Was steckt hinter der neuen Grundsteuer?

Oliver Kamenisch » | Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bislang bestehende Form der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass die Werte völlig überaltert sind und damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz verstoßen. Außerdem urteilte das Gericht, dass bis Ende 2024 rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland neu bewertet werden müssen. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer – unter anderem Baden-Württemberg – inzwischen bereits Gebrauch gemacht.

 

Was müssen Eigentümer jetzt wissen?

» | Sicherlich haben viele unserer Sparkassenkunden, die Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind, Post vom Finanzamt bekommen. Für jedes Grundstück, das heißt für jede im Privatvermögen befindliche Wohnung und Haus müssen Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Das gilt auch für jedes Geschäftsgrundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.  Als Eigentümer eines privatgenutzten, betrieblichen, landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, Grundstückes ist man unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

 

Was müssen Eigentümer jetzt unbedingt erledigen?

» | Nach den derzeitigen Vorgaben soll die Feststellungserklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat man in Baden-Württemberg nicht so viel zu tun. Für die Übermittlung ans Finanzamt benötigt man die aktuellen Bodenrichtwerte per 01.01.2022 sowie die Grundstücksgröße. Beides erhält man bequem über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg. Sie müssen dann nur noch die Adresse der Immobilie eingeben und schon erhalten Sie die nötigen Angaben. Sofern die Übertragung der Feststellungserklärung per ELSTER Probleme bereiten sollte, empfehle ich, unbedingt den Steuerberater zu konsultieren. Unsere Erfahrungen zeigen, dass das Finanzamt bei Spezialfragen entsprechende Unterstützung anbietet.

Die S-Immo veranstaltet am Donnerstag, 6. Oktober, ein kostenfreies Webseminar zur Grundsteuer. Gastreferent Michael Denk, Steuerberater aus Herbolzheim geht dabei insbesondere auf das in Baden-Württemberg gültige „modifizierte Bodenwertmodell“ ein und gibt wichtige Hinweise zu benötigten Unterlagen.