Steigende Preise: So sollen Bürger entlastet werden

veröffentlicht am 12. Mai 2022

Alles wird teurer und manches, zum Beispiel Benzin, sehr viel. Die Ursachen für die massive Teuerungswelle, die wir derzeit erleben – Pandemie, Krieg, Rohstoffknappheit, Logistikprobleme, um nur die wichtigsten zu nennen –, sind vielgestaltig und kurzfristig kaum zu beherrschen. Um den Menschen in dieser Situation ein wenig Entlastung zu verschaffen, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt, das etliche Steuererleichterungen und Unterstützungsleistungen vorsieht. Im Einzelnen:

Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendler

Seit 2021 ist die sogenannte Pendlerpauschale – das ist der Pauschbetrag, den Arbeitnehmer für ihre Fahrtkosten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen können – zweigeteilt: Für die ersten 20 Entfernungskilometer (einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) gibt es 30 Cent pro vollen Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gab es bislang 35 Cent pro vollem Kilometer. Dieser Betrag soll rückwirkend zum 01.01.2022 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben werden.

Diese Anhebung der Entfernungspauschale soll auch für die Fahrkosten gelten, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden können.

Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Der Pauschbetrag, den Arbeitnehmer zur Abgeltung ihrer berufsbedingten Werbungskosten geltend machen können, soll von derzeit 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden. Das würde bedeuten, Arbeitnehmer, deren tatsächliche Werbungskosten im Jahr 2022 unter 1.200 Euro liegen, können trotzdem diesen höheren Betrag ohne Nachweis geltend machen. Wer Werbungskosten von mehr als 1200 Euro abziehen möchte, muss den gesamten geltend gemachten Betrag lückenlos nachweisen.

Erhöhung des Grundfreibetrages

Mit dem Grundfreibetrag soll das materielle Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt werden. Zur Bekämpfung der kalten Progression (darunter versteht man den Effekt, dass die Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs auch denjenigen Teil, einer Lohnerhöhung erfasst, der lediglich den teuerungsbedingten Kaufkraftverlust ausgleicht) sollte der Grundfreibetrag zum 01.01.2022 ursprünglich von 9.744 Euro auf 9.984 Euro angehoben werden. Diese Erhöhung soll nun 363 Euro höher ausfallen, sodass sich der Grundfreibetrag für 2022 auf 10.347 Euro belaufen soll. Die Zahlen gelten für die Einzelveranlagung, bei Zusammenveranlagung verdoppeln sie sich.

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen an Angehörige, der üblicherweise dem Grundfreibetrag entspricht, wäre dann gleichfalls auf 10.347 Euro anzuheben.

Kinderbonus

Zusätzlich zum Kindergeld soll die Familienkasse für jedes Kind einmalig einen Bonus von 100 Euro auszahlen, der auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird.

Temporäre Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe

Für die Monate Juni, Juli und August 2022 soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe (früher „Mineralölsteuer“) auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden. Die Steuerbelastung eines Liters Super-Benzin würde sich dadurch um 30 Cent verringern, diejenige eines Liters Diesel um 14 Cent.

Energiepreispauschale

Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige sollen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. An Arbeitnehmer soll sie über die Lohnabrechnung ausgezahlt werden, Selbstständige sollen durch eine einmalige Absenkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung in den Genuss der Pauschale kommen. Die Pauschale unterliegt ihrerseits wiederum der Einkommensteuer. Wer einen hohen Einkommensteuersatz hat, bekommt also entsprechend weniger ausgezahlt.

Einmalzahlung für Sozialleistungsempfänger

Wer Sozialleistungen wie Hartz IV oder Grundsicherung bezieht, soll einen einmaligen Bonus von 200 Euro bekommen.

Neun-Euro-Ticket

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Zeitraum von Juni bis August 2022 einen Monat lang für 9 Euro alle Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs zu benutzen. Wer eine Monats- oder eine Jahreskarte abonniert hat, soll automatisch eine entsprechende Erstattung auf deren Preis erhalten.

Diese Maßnahmen hat das Bundeskabinett bereits beschlossen. Die Verabschiedung im Bundestag ist für den 19.05.2022 geplant, der Bundesrat beschließt einen Tag später. Mit tiefgreifenden Änderungen ist im Gesetzgebungsverfahren nach derzeitigem Stand nicht mehr zu rechnen.

 

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