Wenn der neue Arbeitnehmer sofort wieder kündigt

veröffentlicht am 29. August 2022

In vielen Branchen ist es schwierig geworden, Arbeitnehmer zu finden. Neben den Kosten für Anzeigen und vielleicht sogar für einen Berater und der investierten Zeit müssen Arbeitgeber oft große Zugeständnisse machen. Flexible Arbeitszeiten werden immer wichtiger, Homeoffice – wenn es möglich ist – und natürlich auch hohe Löhne werden vorausgesetzt. Umso ärgerlicher, wenn der dringend benötigte Mitarbeiter trotz des unterschriebenen Vertrags gar nicht erst anfängt.

 

Alles lief gut: Der neue Mitarbeiter scheint zum Unternehmen zu passen. Über die Konditionen hat man sich geeinigt, der Arbeitsvertrag ist von beiden Seiten unterschrieben. Doch während der Arbeitgeber für den ersten Tag des neuen Mitarbeiters alles vorbereitet, schaut sich dieser weiter auf dem Markt um. Vielleicht bietet ein ähnliches Unternehmen doch noch die besseren Konditionen, braucht aber länger, um sich zu entscheiden?

Bekommt der neue Arbeitnehmer ein attraktives Angebot, kündigt er – noch bevor er seine Stelle antritt. Laut einer Umfrage der Haufe Group ist das 36 Prozent der befragten Unternehmen 2021 passiert. Das ist für den Arbeitgeber ärgerlich, denn nun beginnt die Suche nach einem passenden Mitarbeiter von vorn. Und es kostet ihn Geld für eine neue Anzeige und Zeit für weitere Vorstellungsgespräche. Hinzu kommt der bürokratische Aufwand für die Kündigung des Arbeitnehmers, der seinen Dienst nicht angetreten hat.

 

Worauf Arbeitgeber achten müssen, wenn Arbeitnehmer vor dem Arbeitsbeginn kündigen

Will der Arbeitnehmer die neue Stelle nicht antreten, kann er den Vertrag nicht einfach widerrufen. Er muss ihn entsprechend der Kündigungsfrist kündigen. Wenn Sie mit dem neuen Arbeitnehmer eine Probezeit ausgemacht haben, gilt schon vor Arbeitsantritt die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Hat der Arbeitnehmer noch ausreichend Zeit bis zu seinem vereinbarten ersten Arbeitstag, lässt sich das Problem also schnell lösen.

Ist die Zeit zu kurz, wird es schwieriger. Denn dann muss der Arbeitnehmer theoretisch für die verbleibenden Tage zur Arbeit kommen. Aber was machen Sie dann mit ihm? Eine Einarbeitung wird sinnlos sein, ohne Einarbeitung kann er möglicherweise keine Aufgaben übernehmen. Eine Lösung wäre in diesem Fall ein Aufhebungsvertrag. Dann muss der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommen, und Sie müssen ihm keinen Lohn bezahlen.

 

Was, wenn keine Probezeit vereinbart wurde?

Anders ist die Situation, wenn Sie keine Probezeit vereinbart haben. Dann gilt entweder die gesetzliche Kündigungsfrist oder eine im Vertrag vereinbarte und vom Gesetz abweichende. Liegt diese beispielsweise bei zwei oder drei Monaten, muss der Arbeitnehmer also trotz Kündigung zur Arbeit kommen. In Berufen, in denen keine Einarbeitungszeit notwendig ist, profitieren Sie in dieser Zeit von der zusätzlichen Arbeitskraft. Allerdings könnte sich der Arbeitnehmer krankschreiben lassen. Das ist für Sie dann doppelt ärgerlich: Sie sind zur Lohnzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, haben aber nichts von der Arbeitskraft des Neuen. Auch dann könnte man über einen Aufhebungsvertrag nachdenken.

 

Kündigungsausschluss vor Vertragsbeginn

Als Arbeitgeber können Sie vertraglich festhalten, dass der Arbeitnehmer nicht vor seinem ersten Arbeitstag kündigen darf. Das hilft Ihnen aber im Zweifelsfall nicht weiter. Denn dann kündigt der Arbeitnehmer am zweiten oder dritten Tag – und ist spätestens nach der zweiten Arbeitswoche wieder weg.

 

Vertragsstrafen vereinbaren

Theoretisch können Sie auch eine Vertragsstrafe vereinbaren. Die greift dann, wenn der Arbeitnehmer nicht wie besprochen am ersten Arbeitstag ins Unternehmen kommt oder vorher kündigt. Allerdings: Würden Sie als Arbeitnehmer bei einem solchen Arbeitgeber einsteigen wollen? Bevor man zu solchen Maßnahmen greift, sollte man sich beraten lassen. 2002 hatte übrigens ein Arbeitgeber vor Gericht eine solche Vertragsstrafe durchgesetzt.

 

Was, wenn der Arbeitnehmer einfach nicht kommt?

Falls der Arbeitnehmer nicht kündigt, aber trotzdem nicht wie vereinbart am ersten Arbeitstag erscheint, sollten Sie erst versuchen, ihn telefonisch zu erreichen. Vielleicht ist etwas Schlimmes passiert. Der nächste Schritt wäre, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Unter Umständen können Sie Schadenersatz verlangen – beispielsweise für die Kosten einer neuen Stellenanzeige.

 

Teaserbild

lokal  ist wagemutig. Doreen Dahlmann, kreativer Kopf hinter Change-IT Solutions aus Freiburg, hat eine Vision: Kliniken den Weg in die Digitalisierung erleichtern. Unterstützt wird die Gründerin dabei von der Sparkasse – vom Start weg.   Doreen Dahlmann (li.) entwickelt in Ruhe ihre Geschäftsidee. Und Sparkassenberaterin Laura Böcherer…

Mehr lesen

Teaserbild

lokalist voranschreitend. Eine sichere Zukunft für den Mittelstand? Ist nur mit dem Wandel zu mehr Nachhaltigkeit zu haben. Die Braunform GmbH vom Kaiserstuhl macht vor, wie das gelingen kann.   Nachhaltige Transformation besser mit verlässlichen Partnern: Thomas Wissler, Unternehmenskundenbetreuer der Sparkasse, Joachim Stiller und Pamela Braun,…

Mehr lesen

Teaserbild

Sustainable Finance, also die Lenkung von Kapitalflüssen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und die Erweiterung der Risikobewertung um ESG-Aspekte, ist ein zentraler Hebel für den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltig ausgerichteten Wirtschaft.   Immer mehr Unternehmen beziehen Nachhaltigkeitsaspekte bereits in ihre Finanzierung ein. Entsprechend stark entwickelt sich auch die Nachfrage…

Mehr lesen

Teaserbild

Im Kampf gegen Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit verfügt die Finanzverwaltung seit rund zehn Jahren über eine wirksame und schnell einsatzfähige Waffe neben der Außenprüfung – die Lohnsteuernachschau.   Die Lohnsteuernachschau dient dazu sicherzustellen, dass Unternehmen die Lohnsteuer für ihre Beschäftigten ordnungsgemäß einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Mehr lesen

Teaserbild

Ihre Geschäftsidee kann noch so gut sein: Wenn die Ausgaben dauerhaft die Einnahmen übersteigen, wird Ihr Unternehmen keine Zukunft haben. Darum ist es wichtig, dass Sie alles dafür tun, regelmäßig und in wachsender Höhe Einnahmen zu generieren. Denn so erhöhen Sie auch die Liquidität und sind in der Lage, Durststrecken…

Mehr lesen

Teaserbild

Die verdeckte Gewinnausschüttung ist ein höchst streitanfälliges Dauerbrenner-Thema bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.   Ein Großteil der mittelständischen Unternehmen in Deutschland ist in der Rechtsform der GmbH organisiert. Die GmbH ist, wie die AG, eine Kapitalgesellschaft, also eine…

Mehr lesen