BGH-Urteil: Warum wir jetzt Ihre Zustimmung zu unseren AGBs benötigen

veröffentlicht am 27. Dezember 2021

Wir benötigen künftig Ihre aktive Zustimmung zu unseren Geschäftsbedingungen und aktuellen Preisen, um eine vertragliche Basis zu schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist. Hintergrund ist ein Urteil vom Bundesgerichtshof vom April 2021, das die bisher übliche Praxis der Zustimmungsfiktion (sog. Änderungsmechanismus) zu Änderungen in den Vertragsbedingungen zwischen Verbrauchern und Banken für unwirksam erklärt hat.

Warum sich das BGH-Urteil auf die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) der Sparkassen auswirkt und was sich dadurch in Zukunft in Ihren Geschäftsbeziehungen zu uns ändert lesen Sie hier.

Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen vor dem BGH-Urteil

Es kommt vor, dass sich die Bedingungen in Geschäftsbeziehungen ändern. Die Zustimmungsfiktion war bisher die einfachste Methode zwischen Verbrauchern und Banken, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

Traten in der Vergangenheit Änderung in den Geschäftsbedingungen auf, haben wir Sie rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt (idR zwei Monate vor In Kraft Treten). Durch die gängige Praxis der Zustimmungsfiktion (sog. Änderungsmechanismus) haben Sie diesen Änderungen bisher mit Ihrem Schweigen zugestimmt sofern Sie nicht binnen einer festgelegten Frist Widerspruch eingelegt haben.

Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen nach dem BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (AZ: XI ZR 26/20) gegen die Postbank entschieden, dass für wesentliche Änderungen bestehender Verbraucherverträge die aktive Zustimmung der Kunden erforderlich ist. D.h. der BGH hat die bisherige Praxis der Zustimmungsfiktion für unwirksam erklärt und als unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern bewertet.

Seit Oktober 2021 setzen wir daher neue AGBs ein, die keine Zustimmungsvermutung mehr enthalten. Nun gilt es, die neuen AGB mit all unseren Privatkunden zu vereinbaren, um die notwendige rechtliche Basis wiederherzustellen. 140.000 Privatkunden haben Ende November Post erhalten und werden um Zustimmung gebeten.

Warum betrifft das BGH-Urteil die Sparkassen?

Das Urteil erging formal gegen die Post­bank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den AGBs der Postbank. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungs­mechanismus in allen AGBs von Kredit­instituten (und damit auch in den Sparkassen-AGBs) stark ähneln, betrifft dieses Urteil in der Regel alle Geschäftsbeziehungen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Unsere Konditionen bleiben die Alten – gemeldete Ansprüche werden geprüft und ggf. erstattet

Eine Änderung von Konditionen ist damit nicht verbunden. Auch haben sich unsere Bedingungen nicht weiter verändert. Künftig wird die Sparkasse wichtige Änderungen nur noch mit Ihrer expliziten Zustimmung vornehmen. Diese kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, auch von Kunden, die keine Online-Banking-Nutzer sind. Der zusätzliche Aufwand für beide Seiten soll dadurch in Grenzen gehalten werden.

Entgegen der vielfach geäußerten Einschätzung, hat der BGH jedoch kein „Gebührenurteil“ gesprochen. Die Sparkasse Freiburg-Nördl. Breisgau hat seit 2018 keine generelle Preisänderung bei den Privatgirokonten vorgenommen. Es kann jedoch individuell zu Preis- und Leistungsänderungen bei einzelnen Kunden gekommen sein, die nicht rechtswirksam wurden. Von Kunden gemeldete Ansprüche werden individuell geprüft und ggf. erstattet.

Warum benötigen wir jetzt Ihre Zustimmung?

In der jetzigen Form und unter Beachtung des BGH-Urteils kann der bisher gängige Änderungsmechanismus in den AGBs der Sparkassen nur noch eingeschränkt verwendet werden. Unsere AGBs mussten überarbeitet werden. Die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen sind ab sofort mit Ihrer aktiven Zustimmung zu vereinbaren.

Wir bemühen uns, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Brief­wechsel zu vermeiden.

Alle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil finden Sie hier.

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