Fehler bei Überweisung & Co. – was nun?

veröffentlicht am 14. Februar 2022

Immer wieder schleichen sich Fehler bei Lastschriften oder Überweisungen ein. Sparkassenkunden sind aber gut geschützt.

Ob beim Online-Banking oder am SB-Terminal in der Filiale – bei 22 Stellen, die eine IBAN hat, kann sich schnell einmal ein Zahlendreher oder Tippfehler einschleichen. Fehler bei Überweisungen oder Lastschriften passieren. In der Regel stehen die Chancen jedoch gut, diese zu korrigieren. Wichtigste Voraussetzung: Kunden prüfen Bewegungen auf ihrem Konto regelmäßig, um Unstimmigkeiten möglichst bald zu entdecken.

Fehler bei Überweisungen

Ganz egal, welcher Fehler sich bei Überweisungen eingeschlichen hat, hier gilt es, schnell zu sein.

Ist die Überweisung noch nicht dem Konto des (falschen) Empfängers gutgeschrieben, kann die Sparkasse die Überweisung in der Regel noch stornieren. Sie erhalten dann das Geld zurück. Dafür müssen Sie sich schnell an ihre Bank oder Sparkasse wenden und einen Überweisungsrückruf beantragen.

Bemerken Sie den Fehler zum Beispiel erst, nachdem Sie eine Mahnung erhalten haben, wird es etwas komplizierter. Dann wurde das Geld gutgeschrieben und der (falsche) Empfänger muss der Rückbuchung zustimmen. War der Betrag falsch, ist es am einfachsten, den Empfänger selbst zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Ist ein Fehler in der IBAN trotz Prüfziffer nicht aufgefallen, müssen Sie ihre Sparkasse bitten, mit dem Zahlungsdienstleister des Empfängers Kontakt aufzunehmen. Der informiert dann seinen Kunden und bittet um Zustimmung, den fälschlicherweise erhaltenen Betrag zurücküberweisen zu dürfen. Sträubt sich der fremde Kontoinhaber, helfen nur noch rechtliche Schritte. Der Empfänger muss das zu Unrecht erhaltene Geld nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich zurückgeben. Die nötigen Angaben zur Durchsetzung des Anspruchs erhält man von seiner Bank oder Sparkasse. Das gilt für Summen ab 20 Euro, dann greift das zwischen Geldinstituten vereinbarte Auskunftsverfahren.

Haben Sie einen Rechnungsbetrag an eine falsche Kontonummer überwiesen und gibt es diese Bankverbindung gar nicht, haben Sie Glück im Unglück. Nach ein paar Tagen ist das Geld automatisch wieder auf Ihrem Girokonto. Sie müssen nichts unternehmen – außer die Rechnung noch zu bezahlen.

Lastschrift widerrufen

Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden. Haben Sie dem Lastschrifteinreicher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und ist dies noch gültig, lassen sich Belastungen ohne Angabe von Gründen ab dem Tag der Kontobelastung innerhalb von acht Wochen zurückholen. Lag kein Lastschriftmandat vor oder wurde es vor der Abbuchung wirksam widerrufen, haben Sie 13 Monate Zeit, um die Erstattung zu verlangen. Sparkassenkunden können eine rückgabefähige Lastschrift in der Regel automatisch durch eine entsprechende Funktionalität in der Umsatzanzeige des Online-Bankings zurückbuchen lassen. Ansonsten kann die Rückbuchung in einer Geschäftsstelle veranlasst werden. Übrigens können auch ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen innerhalb von acht Wochen storniert werden.

Elektronische Helfer

Wer Online- und vor allem Mobile-Banking nutzt, hat Helfer, die ihn vor dem Vertippen schützen. Mit der App „Sparkasse“ kann man Rechnungen  komfortabel mit der Smartphone- oder Tabletkamera fotografieren. Die App übernimmt alle zahlungsrelevanten Daten automatisch ins Überweisungsformular, sodass Fehler vermieden werden. Weist eine Rechnung einen QR-Code auf, kann der ebenso eingelesen werden. Alternativ lassen sich Rechnungen als PDF-Dokument an die App senden oder am PC als PDF im Online-Banking hochladen.

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