Herbst und Winter: Bürgersteig frei räumen

veröffentlicht am 4. November 2021

So schön der Herbst und Winter sein mögen: Laub und Schnee verwandeln Bürgersteige schnell in Schlitterbahnen. Rutscht dort jemand aus, haftet der Eigentümer. Das kann teuer werden. Darum ist es besser, den Gehweg regelmäßig zu kehren.

 

Gerade verfärben sich die Blätter rot und gelb. Das Farbspiel der Natur ist auch eine Ankündigung für Immobilieneigentümer, den Besen und die Schneeschippe herauszuholen. Denn auf den Herbst folgt der Winter, auf fallendes Laub der Schnee. Beides kann auf dem Bürgersteig einen rutschigen Belag bilden. Stürzt dort ein Passant, kann das für den Immobilieneigentümer richtig teuer werden. Darum heißt es im Herbst und Winter: Morgens wird Laub gekehrt und Schnee geschippt.

 

Regelmäßig, aber nicht ständig fegen

Allerdings, so hat das Landgericht Frankfurt am Main (AZ: 2/23 O 368/98) entschieden, muss das Laub noch nicht morgens um 7 Uhr entfernt sein. Wer so früh unterwegs ist, sollte also gut darauf achten, wo er geht. Falls Sie mit einem Laubbläser arbeiten: der darf üblicherweise sowieso erst ab neun Uhr benutzt werden, weil er zu laut ist. Das regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Auch wichtig zu wissen: Zwar müssen Sie das Laub regelmäßig entfernen, aber nicht jedes Mal, nachdem ein Windstoß für Unordnung gesorgt hat. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je häufiger Laub fällt, desto öfter muss gefegt werden. Dem Landgericht Coburg (LG Coburg – Az.: 14 O 742/07) reichte es aber schon, dass ein Eigentümer wenige Tage vor einem Unfall vor seiner Tür Laub entfernt hatte.

 

Auch bei Schneefall kann es Ärger geben

Beim Schnee ist es ähnlich wie bei Herbstlaub: In der Regel übertragen die Kommunen die Schneeräumpflicht an die Bürger. Das heißt, dass jeder vor seiner eigenen Tür kehren muss. Der Bundesgerichtshof hat allerdings 2018 entschieden (VIII ZR 255/16), dass Bürger den Gehsteig nicht räumen müssen, wenn ihnen die Kommune diese Räum- und Streupflicht eben nicht übertragen hat. In diesem Fall sind sie nur verpflichtet, innerhalb ihrer Grundstücksgrenzen die Wege freizuhalten.

Die Räumpflicht gilt übrigens auch für die Urlaubszeit: Wer wegfährt, muss eine Vertretung organisieren, die den Gehweg bei Schneefall räumt. Vermieter können die Räum- und Streupflicht grundsätzlich auch an den Mieter übertragen. Das allerdings geht nur durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag: Hängt der Vermieter einen Schneeschippplan aus, ohne dass es eine solche Regelung gibt, müssen sich Mieter daran also nicht halten. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 9 U 38/12) entschieden.

Stürzt ein Passant auf Schnee oder Eis, ist die Situation ähnlich kompliziert wie bei einem Sturz auf Herbstlaub. Zwar zahlt im Falle eines Falles üblicherweise die Versicherung. Trotzdem ist es für den Verletzten nicht leicht, an sein Geld zu kommen. Denn er muss sowohl nachweisen, dass es so glatt war, dass Streuen notwendig gewesen wäre, als auch, dass er wegen der Glätte gestürzt ist. Der Streupflichtige, also in der Regel der Eigentümer, muss dann nachweisen, wie er seiner Pflicht nachgekommen ist. Auch eine etwaige Mitschuld des Verletzten wie beispielsweise ungeeignetes Schuhwerk müsste der Streupflichtige beweisen. Schließlich liegt es dann an den Gerichten zu entscheiden, wer schuld ist.

 

Einfach eine Firma beauftragen

Wer zu alt oder zu krank ist, um das Laub oder den Schnee zu entfernen, kann mit den Arbeiten eine Firma beauftragen. Dann allerdings bleibt die Frage, wer das bezahlen muss. Hier sind sich die Gerichte nicht einig: Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat eine 80-jährige Mieterin, die aus Gesundheitsgründen den Winterdienst nicht mehr verrichten konnte, von der Übernahme der Kosten für eine Firma befreit, die der Vermieter mit den Räumarbeiten beauftragt hatte (AZ: 318A C 146/06). Das Amtsgericht Münster sah das anders: Kann ein Mieter seine Verpflichtung nicht erfüllen, muss er einen Dritten beauftragen und bezahlen (Az:5 C 805/05).

 

Teaserbild

Das Planspiel Börse 2023 ist gestartet, noch bis zum 04. Oktober läuft die Registrierungsphase. Dann startet das Spiel und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit dem Börsenhandel beginnen. Am 30. Januar 2023 endet das Spiel und dann stehen die Gewinner fest. 93% der Jugendlichen wünschen sich mehr Finanzbildung in der…

Mehr lesen

Teaserbild

Seit 1924 gibt es die Alemannische Bühne in der Freiburger Altstadt. Und auch für die kommende Saison können alle contomaxx-Kund:innen Tickets in der S-Vorteilswelt bestellen – mit einem Rabatt von 10 Prozent. Mit zwei Stücken startet das Mundart-Theager in den Herbst.  De Neue, min Ex-Ma un ich Spielzeit:…

Mehr lesen

Das Mundologia-Festival bringt auch in der 20. Auflage fesselnde Vorträge, atemberaubende Bilder und inspirierende Geschichten. Mit der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau sparen contomaxx-Kund:innen 10 Prozent beim Ticketkauf. Dia Mundologia-Saison startet im November und führt Sie auch im Geburtstagsjahr in die letzten Wildnisgebiete, auf die höchsten Berge und in die geheimnisvollen Tiefen…

Mehr lesen

Teaserbild

Innovative Lösungen von Sparkassen und Kommunen in Immobilienfragen: Wenn alles feststeckt – müssen dann wieder die Sparkassen ran? Wir sind doch schließlich Spezialisten fürs Eigenheim, aber nicht für die Lösung der Wohnungspolitik im ganzen Land. Trotzdem: Wir sagen „Ja“.   Ja, denn unsere Kundinnen und Kunden…

Mehr lesen

Teaserbild

Die Durchschnittswohnung in Deutschland hat eine Größe von 92 Quadratmetern. Pro Kopf liegt die Wohnfläche bei 47,7 Quadratmetern und ist in den vergangenen Jahren tendenziell angestiegen – mit einem leichten Knick in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund starker Zuwanderung. Trotzdem klingt das erst mal schön üppig.  …

Mehr lesen

Teaserbild

lokalist erfrischend anders. Die besten Freizeittipps mit Preisvorteil – mit contomaxx der Sparkasse fühlt man sich auch zuhause wie im Urlaub!     Wasser marsch! Freibad Emmendingen Wer schwimmt die sportlichsten Zeiten? Wer schafft die beste Arschbombe vom Dreier? Und wer kriegt ein…

Mehr lesen