Im Urlaub gegen die Folgen einer Coronaerkrankung abgesichert

veröffentlicht am 16. Juni 2022

Reisen in ferne Länder sind wieder möglich. 2020 und 2021 waren Urlaube wegen der Coronapandemie nicht immer einfach umzusetzen: Geschlossene Grenzen, kaum Flugverkehr, Lockdowns und andere gesetzliche Regelungen haben Reisen erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Jetzt steht uns die Welt wieder offen. Doch das Virus ist nicht verschwunden. Wer sich im Urlaub ansteckt, muss nicht nur mit gesundheitlichen, sondern auch mit finanziellen Folgen rechnen – außer, er ist gut versichert.

 

Wer häufig verreist und viel Geld für seinen Urlaub ausgibt, hat oft Policen, die den Rücktritt vor Reisebeginn, den Abbruch der Reise, den Verlust des Gepäcks und eine Krankheit im Ausland versichern. Allerdings hat die Coronapandemie auch auf diese Branche Auswirkungen. Denn bestehende Reiserücktritt- und- abbruchversicherungen zahlen nicht in jedem Fall, wenn das Coronavirus Ihnen die Reise verdirbt. Das kann teuer werden. Viele Pauschalreiseanbieter packen den Versicherungsschutz darum neuerdings direkt zum gebuchten Flug, zu Hotel und Mietwagen dazu. Er gilt dann allerdings nur für die Dauer dieser Reise. Einige Kreuzfahrtgesellschaften verlangen, dass Sie vor Beginn Ihrer Schiffsreise eine entsprechende Versicherung vorweisen. In diesem Fall müssen Sie sich also selbst um einen passenden Versicherungsschutz kümmern.

 

Warum ist eine Reiserücktritt- und -abbruchversicherung jetzt besonders wichtig?

Krank werden konnte man kurz vor oder während einer Reise auch schon vor dem Ausbruch von COVID-19. Durch ein neues Virus, das weltweit aktiv ist, kann die Gefahr einer Ansteckung zu Hause oder im Urlaubsland jedoch steigen. Wer dann eine Reise stornieren muss, bleibt häufig auf hohen Kosten sitzen. Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt üblicherweise diese Kosten. Wichtig ist, dass sie beispielsweise einspringt, wenn

  • Sie an Corona erkranken und nicht reisen können.
  • Sie wegen einer Coronaerkrankung erst später reisen können.
  • Sie in eine angeordnete Quarantäne müssen, weil Sie Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatten.
  • Sie pandemiebedingt in Kurzarbeit sind.

Auch die Reiseabbruchversicherung ist sinnvoll. Sie zahlt, wenn Sie sich im Urlaub mit Corona infizieren. Denn dann können Sie möglicherweise nicht wie geplant zurückreisen und müssen im Urlaubsland in Quarantäne. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten – beispielsweise, weil Sie für diese Zeit eine Unterbringung benötigen und später neue Flüge. Diese Kosten sollte eine Reiseabbruchversicherung also übernehmen. Diese können Sie mit einer Reiserücktrittversicherung kombinieren.

Tipp: Prüfen Sie Ihren bestehenden Reiseschutz: Deckt er die Kosten im Fall einer Epidemie oder einer Pandemie ab? Falls nicht, kann der Abschluss einer neuen Police sinnvoll sein. Alternativ können Sie einen zusätzlichen Schutz für nur eine anstehende Reise abschließen. Dabei müssen Sie unter Umständen Fristen beachten.

 

Corona und die Auslandskrankenversicherung

Wer eine Auslandskrankenversicherung hat, sollte prüfen, in welchen Fällen sie nicht greift. Einige Versicherungsgesellschaften zahlen beispielsweise nicht, wenn es eine Reisewarnung für das Urlaubsland gab. Grundsätzlich macht es aber keinen Unterschied, ob Sie im Krankenhaus wegen eines gebrochenen Beins oder wegen COVID-19 behandelt werden. Wer bisher keinen Auslandskrankenversicherungsschutz hat, sollte wissen, dass Krankenhausaufenthalte in anderen Ländern sehr viel teurer sein können. In Ländern außerhalb der EU gilt zudem die Gesundheitskarte der Krankenkasse üblicherweise nicht. Darum ist eine Auslandskrankenversicherung immer sinnvoll für Menschen, die gerne außerhalb der EU unterwegs sind.

 

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