Im Urlaub krank: Wer zahlt?
Da freut man sich auf die schönste Zeit des Jahres – und dann das: Zahnschmerzen im Urlaub, ein gebrochenes Bein – oder sogar eine COVID-19-Infektion. Wer übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung, wenn Sie im Ausland sind?
Die gute Nachricht: Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, wird auch in allen Ländern der Europäischen Union (EU) von Ärzten behandelt, wenn er seine Krankenkassenkarte vorzeigt. Das gilt auch im Krankenhaus. Ausnahme: Sie gehen zu einem Arzt, der nur privat abrechnet. Diese Frage sollten Sie im Vorfeld klären.
Aber: Bei einem Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland werden nicht unbedingt alle Kosten übernommen, die durch die Behandlung entstehen. Denn es gilt immer der Behandlungsstandard im jeweiligen Land. Fällt im Urlaubsland beispielsweise eine Gebühr an, wenn der Zahnarzt eine Betäubung gibt, muss der Patient diese selbst bezahlen – auch dann, wenn Sie diese bei einem Arzt in Deutschland nicht bezahlen müssten. Die Europäische Kommission hat die wichtigsten Punkte im Internet zusammengefasst.
Reisen außerhalb der EU
Wer seinen Urlaub außerhalb der EU verbringt, muss anders vorsorgen. Zwar gibt es Länder, mit denen Deutschland Abkommen getroffen hat – dazu gehört beispielsweise Tunesien –, viele andere Länder können für die Patienten aber teuer werden. Schließlich muss der kranke oder verletzte Urlauber alle Kosten selbst übernehmen. Für Touristen, die außerhalb der EU reisen, ist es darum besonders wichtig, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Tipp: Reisen Sie ins EU-Ausland? Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Regeln gelten. Sollten Sie zusätzliche Dokumente wie beispielsweise eine Anspruchsbescheinigung benötigen, bekommen Sie diese von der Krankenkasse zugeschickt.
Warum eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für alle sinnvoll ist
Doch selbst, wer in der EU unterwegs ist, sollte über den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung nachdenken. Denn sie übernimmt nach einem Unfall auch den Transport nach Hause. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt dafür nicht auf.
Auch mit Blick auf die Coronapandemie ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Schutz abzuschließen. Denn wer im schlimmsten Fall mehrere Wochen in einem Krankenhaus verbringt, braucht eventuell ebenfalls einen medizinischen Rücktransport nach Hause. Vor der Vertragsunterschrift sollten Sie darauf achten, dass die Auslandskrankenversicherung auch dann zahlt, wenn es für das Urlaubsland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt.
Stiftung Warentest macht darauf aufmerksam, dass Reisende in manchen Ländern bei der Einreise den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vorlegen müssen. Wichtig ist häufig auch, dass die Versicherung für eine mögliche Quarantäne aufkommt. Diese Kosten deckt die Auslandsreisekrankenversicherung nicht ab. Stattdessen benötigen Reisende unter Umständen eine spezielle Reiserücktritt- mit Reiseabbruchversicherung.
Was für privat Versicherte gilt
Wer nicht gesetzlich, sondern privat versichert ist, sollte sich seinen Vertrag vor dem Start ins Urlaubsland genau ansehen. Denn nicht alle privaten Krankenversicherungen übernehmen den Rücktransport aus dem Urlaubsland. Wer sich nicht ausreichend geschützt fühlt, sollte ebenfalls eine Zusatzversicherung abschließen. Das gilt besonders mit Blick auf die Coronapandemie.
Tipp: Fragen Sie Ihren Sparkassenberater – er hilft Ihnen gerne bei der Wahl der passenden Police.