Kontowechsel: So funktioniert er ohne Probleme

veröffentlicht am 7. September 2022

Kreditinstitute sind verpflichtet, Kundeninnen und Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Lesen Sie hier, wie das funktioniert und was dabei trotzdem zu beachten ist.

 

Sei es ein Umzug oder der Wunsch nach einem günstigeren Kontomodell, es gibt viele Gründe, das Konto zu wechseln. Seit September 2016 gibt es eine gesetzliche Pflicht, dass alte und neue Bank dabei helfen, den Wechsel vorzunehmen. Das Zahlungskontengesetz sieht dafür genaue Fristen vor. Voraussetzung: Beide Banken sind in Deutschland ansässig.

 

Wechsel starten

Vor einem Wechsel sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Ansprüche Sie an ein Konto haben – zum Beispiel viele Filialen, großes Geldautomatennetz, zusätzliche Rabattaktionen, nachhaltige Orientierung, Online-Banking oder Überweisungen in Papierform. Prüfen Sie vor der Kontoeröffnung das Preis- und Leistungsverzeichnis genau, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

Grundsätzlich kann man sich selbst ohne Unterstützung der Banken um den Kontowechsel kümmern. Bequemer ist es sicher über die Kontowechselhilfe. Mit einer einmalig erklärten Ermächtigung beauftragen Sie die neue Bank damit, den Wechsel mit der alten durchzuführen. Eine andere oft bequemere Möglichkeit bietet der digitale Kontowechselservice über das Online-Banking, die es zum Beispiel auch bei Sparkassen gibt.

 

Pflichten der alten Bank

Im Fall der gesetzlichen Kontowechselhilfe muss das neue Institut binnen zwei Arbeitstagen bei dem alten eine Liste der bestehenden Daueraufträge und der vorhandenen Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten sowie eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten einfordern.

Die alte Bank ist verpflichtet, diese Informationen innerhalb von fünf Geschäftstagen der neuen Bank sowie dem Kunden zu schicken. Ab einem vom Kunden festgelegten Zeitpunkt darf die alte Bank keine Lastschriften und eingehenden Überweisungen mehr einlösen und keine Daueraufträge mehr ausführen. Der Kunde legt außerdem fest, wann das restliche Guthaben aufs neue Konto überwiesen und wann das alte aufgelöst werden soll.

 

Pflichten der neuen Bank

Fünf Geschäftstage, nachdem die neue Bank die geforderten Informationen erhalten hat, muss sie die gewünschten Daueraufträge einrichten, Lastschriften akzeptieren und Einzahlern wie dem Arbeitgeber das neue Konto nennen. Sollten dazu noch nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, muss sie rechtzeitig nachhaken. Sie können Einzahler und Geldempfänger auch selbst über ein Musterschreiben der Bank informieren.

 

Digitaler Kontowechselservice der Sparkassen

Wer bei der Sparkasse ein neues Konto eröffnet und sich fürs Online-Banking registriert, kann den kostenlosen Kontowechselservice nutzen, um die Bankverbindung komfortabel zu ändern. Das funktioniert ganz einfach:

  1. Mit den Online-Banking-Zugangsdaten Ihrer alten Bankverbindung loggen Sie sich im Online-Banking unter „Service > Girokonto > Kontowechselservice“ ein.
  2. Zahlungsverbindungen wie Lastschriften, Daueraufträge und Geldeingänge werden analysiert und Sie entscheiden anhand der Liste, welche Zahlungspartner wie Vermieter oder Mobilfunkanbieter automatisch über das neue Konto von der Sparkasse informiert werden sollen.
  3. Die Sparkasse übernimmt die Daten ins neue Konto und Sie bestätigen den Wechsel mit einem Klick auf den Absende-Button.
  4. Das alte Konto wird damit noch nicht gelöscht. Die Sparkasse kündigt das alte Konto jedoch gerne zum Wunschtermin.

 

Mögliche Schwierigkeiten

Um Fehlbuchungen zu vermeiden, sollten Sie prüfen, ob die neue Bankverbindung weiteren Firmen, Ämtern oder Personen mitgeteilt werden sollte. Hier einige mögliche Zahlungspartner:

  • Ämter und Behörden wie die Bundesagentur für Arbeit oder die Kindergeldstelle
  • Arbeitgeber
  • Bausparkasse
  • Energieversorger für Strom, Gas und Wasser
  • Finanzamt
  • Fondsgesellschaften
  • Gewerkschaften
  • GEZ
  • Internet Provider
  • Rententräger
  • Sportvereine
  • Stadt oder Gemeinde
  • Telefon-, Mobiltelefon-Anbieter
  • Verbände (Automobilclub)
  • Versicherungen
  • Vermieter oder Hausverwaltung
  • Zeitungen und Zeitschriften

Das alte Girokonto sollte möglichst noch so lange mit ein wenig Guthaben bestehen bleiben, bis alle Zahlungspartner die neue Bankverbindung nutzen und keine unerwarteten Abbuchungen mehr das Konto belasten können. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, die Konten darauf zu kontrollieren, ob alle laufenden Zahlungsverpflichtungen (korrekt) erfüllt werden.

 

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