Kosten für den Umzug steuerlich absetzen

veröffentlicht am 27. Oktober 2021

Die Fahrt zur Arbeit wird Ihnen zunehmend zu lang, oder Sie brauchen ein größeres Zuhause für Ihre Familie? Ein Umzug verursacht zwar Kosten. Aber: Eventuell können Sie zumindest einen Teil steuerlich geltend machen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen dafür gelten und was Sie absetzen können.

 

Egal, ob Sie einen neuen Job antreten oder einfach näher an Ihren Arbeitsort ziehen: Wenn sich der Weg zur Arbeit um mindestens 30 Minuten pro Strecke verkürzt, haben Sie gute Chancen, einen Teil der Umzugskosten in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen. Dafür ist es allerdings wichtig, dass Sie alle Kosten auch nachweisen können. Darum sollten Sie Quittungen und Rechnungen aufbewahren.

 

Was Sie absetzen können

Sie können bei einem beruflich veranlassten Umzug Kosten absetzen, die mit der Wohnungssuche zusammenhängen, und solche, die direkt mit dem Umzug in Verbindung stehen. Bei der Wohnungssuche geht es um folgende Ausgaben:

  • Gebühren für Inserate
  • Maklergebühren für eine Mietwohnung
  • Je nach Konstellation ein bis zwei Reisen, um die Wohnung zu besichtigen
  • Doppelte Mietzahlungen
  • Transportkosten für Ihre Möbel und Umzugskartons

Tipp: Fragen Sie auch einmal bei Ihrer Sparkasse, ob man dort von einer passenden Wohnung für Sie weiß. Dort bekommen Sie bei Bedarf auch eine Mietbürgschaft für den Vermieter.

Mit einem Umzug sind noch weitere Kosten verbunden. Das Finanzamt ist in einem solchen Fall oft recht großzügig. So können Sie beispielsweise einige Kosten absetzen, die auf den ersten Blick überraschen. Dazu gehören:

  • Nachhilfeunterricht für Kinder, die in der neuen Stadt dem Stoff hinterherhinken
  • Verpflegung für die Umzugshelfer
  • Ein neuer Herd
  • Das Ändern von Vorhängen
  • Umschreiben des Personalausweises

Die Beispiele zeigen: Es ist sinnvoll, sich mit diesem Thema genauer auseinanderzusetzen. Ein Steuerberater hilft hier weiter.

 

Pauschale oder mit Rechnungen

Kleinere Ausgaben können Sie pauschal absetzen. Dazu gehören beispielsweise Trinkgelder oder auch die Kosten für Schönheitsreparaturen. Die Pauschale liegt seit April 2021 bei 870 Euro für einen Alleinlebenden, für jede weitere Person bei 580 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann also pauschal rund 2600 Euro geltend machen. Zum April 2022 steigen die Sätze. Dann kann ein Single 886 Euro pauschal absetzen, jede weitere Person 590 Euro.
Die großen Umzugsposten wie beispielsweise die Ausgaben für Möbelpacker und den Transport des Hausrats, weisen Sie jedoch einzeln mit den entsprechenden Rechnungen nach.

 

Was ohne beruflichen Zusammenhang bei den Umzugskosten gilt

Zwar profitieren diejenigen am meisten, die einen beruflichen Grund für ihren Umzug haben. Unter bestimmten Umständen kann aber auch ein gesundheitlich bedingter Umzug abgesetzt werden. Beispiel: Wer plötzlich im Rollstuhl sitzt, wird schlecht weiterhin im dritten Stock ohne Aufzug leben können. In welcher Höhe bei einem gesundheitlich bedingten Umzug die Kosten absetzbar sind, hängt immer vom individuellen Fall ab. Hier ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu fragen.

Ziehen Sie aus privaten Gründen um, können Sie übrigens auch zwei Positionen geltend machen: Lassen Sie die Möbel von Experten aufbauen, können Sie diese Ausgaben als Handwerkerkosten absetzen. Die Kosten eines Umzugsunternehmens gelten dagegen als haushaltsnahe Dienstleistungen.

 

Teaserbild

lokal  ist ein perfekter Match. 110 Jahre verbinden den Bauverein Breisgau eG und die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau. Was beide eint, ist der Blick aufs Gemeinwohl. Warum diese Partnerschaft mehr ist als reine Zusammenarbeit, nämlich ein Stück gelebte Heimat, erzählt Bauvereinsvorstand Jörg Straub:   Headerbild:…

Mehr lesen

Teaserbild

lokal  ist, was wirkt. Arbeiten, wo man lebt – und leben, wo man sich wohlfühlt. Mit Corporate Living Freiburg wird Wohnen zum Standortvorteil. Die Kooperation von Freiburger Stadtbau und Sparkasse bringt Arbeitgeber, Beschäftigte und Stadtentwicklung in Einklang.   Headerbild: Die FSB realisiert unterschiedliche Neubauprojekte in…

Mehr lesen

Teaserbild

lokal  ist eine gute Entscheidung. Gerade im Alter stehen viele Immobilienbesitzer vor einer schweren Entscheidung: Einerseits würden sie ihre Wohnung gern verkaufen, um nach einem erfüllten Arbeitsleben etwas mehr finanziellen Spielraum zu haben für Reisen, Anschaffungen und andere Wünsche. Andererseits würden sie liebend gern drin wohnen und ihrer Heimat…

Mehr lesen

Teaserbild

lokal  ist ein mutiger Schritt. Nach fast vier Jahrzehnten im eigenen Haus wagt Inge Jirec den Schritt in ein neues Zuhause – kleiner, zentraler, praktischer.   Der Blick auf Kandel und Kastelburg, den Inge Jirec so liebt, ist ihr erhalten geblieben. Den hat sie nun auch –…

Mehr lesen

Teaserbild

lokal  ist ein Neuanfang. Ein Neuanfang, den sie sich nicht ausgesucht hat – und der dennoch zu einem Schritt in Richtung Ruhe und Zuversicht wurde. Nach dem Tod ihres Mannes zieht Alexandra Weckel mit Hündin Sunny von Denzlingen nach Bombach. Dank der Unterstützung der Sparkasse hat sie ein Zuhause…

Mehr lesen

Teaserbild

lokal  ist gut informiert. Wer heute baut, trägt Verantwortung für morgen. Deshalb unterstützt die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau Bauvorhaben, die Umwelt, Gemeinschaft und Zukunft zusammendenken. Mit Beratung zu Fördermitteln, mit Know-how und einem offenen Ohr begleiten wir viele Projekte – von der Idee bis zum Einzug. Damit aus Plänen…

Mehr lesen