Krankschreibung: Was ist erlaubt

veröffentlicht am 8. November 2021

Einkaufen, Sport oder sogar eine Reise – was dürfen Arbeitnehmer, wenn sie krankgeschrieben sind? Das Wichtigste zu Fragen rund um Krankschreibung und Arbeitsunfähigkeit.

 

Bei einer Erkrankung müssen sich Beschäftigte gleich am ersten Tag möglichst vor Arbeitsbeginn beim Chef krankmelden und mitteilen, bis wann sie voraussichtlich ausfallen. Sind sie länger als drei Tage krank, benötigen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss diese dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag vorliegen. Der hat allerdings die Möglichkeit, sie schon ab dem ersten Tag der Erkrankung zu verlangen. Eine entsprechende Regelung kann im Arbeitsvertrag verankert sein. Der Arbeitgeber hat kein Recht, den Grund der Krankschreibung zu erfahren.

 

Was darf man während der Krankschreibung?

Die Frage, was während einer Krankschreibung erlaubt ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich gilt: Die ärztlich verordnete Auszeit dient der Genesung. Alles, was diese nicht verzögert, im Gegenteil vielleicht sogar beschleunigt, ist machbar. Hat ein Arzt nicht explizit Bettruhe verordnet, kann der Patient einkaufen oder spazieren gehen, selbst Sport treiben, wenn dieser dem Heilungsprozess nicht entgegensteht. Hier wird deutlich, dass alles von der Art der Erkrankung und der Anordnung des Arztes abhängt. Bei psychischen Problemen kann zum Beispiel ein Besuch mit Freunden im Restaurant oder eine ausgedehnte Wanderung förderlich sein. Wer hingegen mit Fieber ins Kino geht, gefährdet seine eigene Gesundheit und womöglich die anderer. Selbst eine Reise ist nicht grundsätzlich verboten. So hat das hessische Landesarbeitsgericht 2012 die Kündigung eines Beschäftigten aufgehoben, der während seiner Krankschreibung zu seinen Eltern gereist war, um sich dort auszukurieren (AZ: 18 SA 695/12). Bei einer längeren Strecke sollten Erkrankte den Arzt konsultieren und bei geplanten Reisen Arbeitgeber oder nach Ablauf der ersten sechs Wochen die Krankenkasse informieren.

Wer gegen ärztlichen Rat verstößt oder eine Krankheit vortäuscht, kann abgemahnt oder im schlimmsten Fall gekündigt werden. Bei Zweifeln an einer Krankschreibung dürfen Arbeitgeber dem Verdacht gezielt nachgehen. Dazu können sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kontaktieren oder selbst oder sogar über einen Detektiv Beobachtungen einholen. Letzteres ist dann möglich, wenn der Verdacht einer Straftat oder einer „schwerwiegenden Pflichtverletzung“ besteht.

Was während einer Krankschreibung definitiv verboten ist, einem anderen Job nachzugehen. Dabei handelt sich um Lohnfortzahlungsbetrug, den kein Arbeitgeber billigen wird.

 

Muss man für den Arbeitgeber erreichbar sein?

Grundsätzlich müssen krankgeschrieben Beschäftigte nicht erreichbar sein und im Homeoffice keine beruflichen Aufgaben erledigen. In Ausnahmesituationen, wenn zum Beispiel nur dieser eine Mitarbeiter über Informationen zu einem Projekt verfügt, dem Arbeitnehmer ohne diese ernstlicher Schaden droht, muss der Erkrankte jedoch zur Verfügung stehen, zum Beispiel telefonisch kurz Auskunft geben.

Eine Krankschreibung ist kein generelles Arbeitsverbot, eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Wer sich früher wieder fit fühlt, darf also vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn der Arbeitgeber zustimmt, denn ihm obliegt gegenüber allen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht.

 

Teaserbild

lokal  ist finanzbildend. Für weniger „Hä?“ und mehr „Aha!“: Die neue Infoseite für Lehrende und alle Interessierten klärt auf.   Wenn Kinder oder Schülerinnen und Schüler ungefähr so auf Fragen zu Finanzthemen reagieren, dann ist klar: Es gibt Aufholbedarf. Wir wollen dabei unterstützen, die Wissenslücken von…

Mehr lesen

Teaserbild

lokal  ist wenn alles passt. Katharina Hirt ist eine wahre Meisterin der Balance. Mit 25 Jahren bringt sie ihre Karriere als Personalmitarbeiterin bei der Sparkasse Freiburg und ihre Leidenschaft als Profibasketballspielerin bei den USC Eisvögeln Freiburg unter einen Hut. Was treibt sie täglich an?    …

Mehr lesen

Teaserbild

lokal  ist zusammen. Doppelte Power: Jochen Müller und Stephan Hug, beide seit über 25 Jahren bei der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, sind nicht nur im Job top, sondern auch echte Extremsport-Enthusiasten. Ob beim Triathlon auf Hawaii oder Ultra-Trail-Läufen im Hochgebirge, sie geben alles! Und wenn die Sportgemeinschaft der Sparkasse…

Mehr lesen

Teaserbild

Entdecken Sie jetzt unser neues Onlineportal s-reiseschutz.de! Genießen Sie unbeschwerte Zeiten im Urlaub dank der vielseitigen Versicherungsleistungen, die in den Goldkarten Ihrer Sparkasse bereits enthalten sind. Von A wie Auslandsbescheinigung bis Z wie Zusatzabsicherung.   Ist Ihre Sehnsucht nach Urlaub und Reisen nach Jahren pandemischer Einschränkungen…

Mehr lesen

Teaserbild

Das Planspiel Börse, Deutschlands führendes Börsenlernspiel, hat die Gewinnerinnen und Gewinner der diesjährigen Ausgabe Ende Januar bekannt gegeben. Über 100.000 Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und junge Erwachsene haben bundesweit an dem Wettbewerb teilgenommen, der am 30. Januar endete. Am 22. März wurden die Gewinnerteams aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse…

Mehr lesen

Teaserbild

lokal  ist traumhaft. Mit dem S-Autokredit finanzieren Sie Ihr Traumauto schnell, transparent und flexibel – trotz Preissteigerungen.   Die Liebe der Deutschen zum eigenen Auto scheint ungebrochen. Jedenfalls ergeben das aktuelle Studien wie etwa der neue DAT Bericht zum Autojahr 2023. Dort geben 90 Prozent der…

Mehr lesen