Kreditkartenabrechnung richtig prüfen

veröffentlicht am 12. Juni 2022

Kreditkarten haben viele Vorteile. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nur einmal im Monat. Karteninhaber sollten sie genau kontrollieren, um Unstimmigkeiten sofort klären und falsche Buchungen rückgängig machen lassen zu können.

 

Ob im Supermarkt, am Fahrkartenautomaten oder im Restaurant – Kreditkarten setzen sich immer mehr durch. Sie bieten im Vergleich zu Girokarten – Debitkarten wie der Sparkassen-Card – mehr, weil sie zum Beispiel weltweit akzeptiert werden und einen größeren finanziellen Spielraum verschaffen.

Am verbreitetsten sind sogenannte Charge Cards. Dabei werden die Beträge nicht sofort bezahlt, sondern gesammelt und in der Regel einmal im Monat nach Eingang der Abrechnung vom Girokonto abgebucht. Bis zur Abrechnung erhält der Karteninhaber also einen Kredit.

 

Kreditkartenabrechnung prüfen

Die Kreditkartenabrechnung erhalten Karteninhaber regelmäßig per Post, E-Mail, am Kontoauszugsdrucker oder über das elektronische Postfach im Online-Banking. Sie ist vergleichbar mit einem Kontoauszug, auf dem alle Umsätze des Abrechnungszeitraums sowie Gebühren einzeln aufgelistet sind.

Doch nicht immer ist es einfach, die häufig verwirrenden Angaben zum Zahlungsgrund und Zahlungsempfänger zu verstehen. Zum Beispiel kann ein dem Karteninhaber unbekannter Firmenname aufgelistet sein, wenn ein Unternehmen ein anderes mit der Abwicklung beauftragt hat. Das von der Europäischen Zentralbank geleitete Euro Retail Payments Board empfiehlt, dass im Fall mehrerer Unternehmen künftig der Name auf der Abrechnung erscheint, der für den Zahler am wichtigsten ist.

Die Kreditkartenabrechnung muss nicht als gegeben hingenommen werden. Denn im Grunde handelt es sich um eine offene Sammelrechnung – und solche sollten vor der Zahlung auf Ungereimtheiten geprüft werden. Sind alle Posten nachvollziehbar? Stimmen die Beträge? Folgende Fehler können auftreten:

  • Die Beträge für vom Karteninhaber autorisierte Einkäufe sind falsch.
  • Beträge wurden fälschlicherweise doppelt in Rechnung gestellt.
  • Es wurde der Kaufbetrag für eine nie gelieferte Ware abgebucht.
  • Aufgelistet sind Barabhebungen, Überweisungen oder Beträge für Käufe, die der Karteninhaber nicht getätigt hat.

Tipp: Besonders auch regelmäßige Abbuchungen und kleinere Summen sollte man prüfen. Diese könnten ein Hinweis auf einen Kreditkartenbetrug darstellen. Betrüger buchen oft kleine Beträge ab, um nicht direkt aufzufallen.

Wer regelmäßig zum Beispiel mithilfe eines Haushaltsbuchs Buch über seine Ausgaben führt, ist im Vorteil. So lassen sich später noch Ausgaben verfolgen und die Umsätze im Blick behalten.

 

Was tun bei Auffälligkeiten?

Es ist zu empfehlen, die Kreditkartenabrechnung gründlich und zeitnah zu prüfen, um möglichst schnell reagieren zu können, sollte etwas nicht stimmen. Geht es um eine einzelne Abbuchung, handelt es sich vielleicht nur um eine Fehlbuchung. Dann wenden Sie sich am besten an Ihre Sparkasse oder Bank, um mehr zu erfahren und die Abbuchung zu reklamieren. Gibt es regelmäßige Abbuchungen, die Sie nicht autorisiert haben, und die Summe ist hoch, dann sollten Sie nicht nur das Kreditinstitut informieren, sondern auch die Kreditkarte sperren lassen.

Ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen können innerhalb von acht Wochen storniert werden.

 

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