Nicht vergessen: Notfallliste für den Urlaub

veröffentlicht am 17. Januar 2022

Endlich wieder reisen! Nach der langen Pause durch die Coronapandemie lassen auch immer mehr ferne Länder Touristen wieder einreisen. Doch vor lauter Freude darüber sollte man nicht vergessen, dass unterwegs etwas passieren kann. Es muss keine COVID-19-Infektion sein, auch ein verlorener Geldbeutel oder ein Unfall mit dem Mietwagen kann gehörigen Ärger verursachen. Wer vorbereitet ist, kommt einfacher durch eine solche Situation.

Sie freuen sich auf Ihren Urlaub? Das ist gut so. Doch bevor Sie starten, sollten Sie einige Minuten investieren und über ärgerliche Situationen nachdenken, die Ihnen den Urlaub vermiesen könnten. Dabei müssen Sie nicht vom Schlimmsten ausgehen. Allerdings passiert es nicht selten, dass Reisende den Geldbeutel oder das Handy irgendwo liegen lassen oder jemand die Handtasche oder den Rucksack klaut. Oder Sie werden im Urlaub in einen Unfall verwickelt.

Falls ein solcher Notfall eintritt, haben Sie nicht viel Zeit, Sie müssen schnell handeln: Krankenwagen oder Polizei rufen, Karten sperren lassen, die Botschaft ausfindig machen, die Versicherung informieren. Das alles ist schwierig, wenn Sie erst die notwendigen Nummern und Anschriften heraussuchen müssen. In vielen Ländern gibt es außerdem Regionen, in denen Sie kein mobiles Internet haben. Erstellen Sie daher eine Liste mit Notfallnummern und -adressen für Ihr Reiseland, bevor der Urlaub beginnt.

Das sollte auf Ihrer Liste stehen

Die Adresse und Telefonnummer der deutschen Botschaft oder eines Konsulats – falls möglich mit Notfallnummer und den Zeiten, in denen diese gilt. Diese Informationen bekommen Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Wo ist das nächstgelegene Krankenhaus? Es gibt Orte, an denen die Kommunikation mit Taxifahrern auf Englisch schwierig ist. Darum ist es besser, wenn Sie in solchen Ländern wissen, wohin Sie im Notfall wollen. Wenn in Ihrem Reiseland lateinische Buchstaben benutzt werden, können Sie dem Taxifahrer die Adresse zeigen. In Ländern mit einer anderen Schrift ist es hilfreich, ein Foto des Gebäudes mit dem Namen und der Adresse in der landestypischen Schrift in den Unterlagen zu haben. Das lässt sich üblicherweise aus dem Internet kopieren und in die Liste einsetzen. Wer als Individualtourist auf einer Rundreise ist, sollte sich möglichst für alle Ziele während der Reise die Adressen von Krankenhäusern heraussuchen.

Die Notrufnummer für Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr ist EU-weit 112. Für Länder außerhalb der EU finden Sie die Notfallnummern, wenn Sie im Internet nach „emergency number“ suchen und den Namen des Reiselandes anhängen. Oder Sie schauen auf der Internetseite der Botschaft Ihres Reiselandes in Deutschland.

Um Ihre Bank- und Handykarten sowie den E-Personalausweis sperren zu lassen, rufen Sie den Sperrnotruf unter +49 116 116 (www.sperr-notruf.de) an. Zum Sperrnotruf gibt es übrigens auch eine App. Sie sollten Ihre Kartennummern im Kopf haben oder an einer sicheren Stelle notieren.

Vergessen Sie nicht, die Rufnummer Ihrer Auslandskrankenversicherung einzupacken. Notieren Sie Ihre Versichertennummer und Ihren Tarif.

Wo Sie Ihre Notfallliste aufbewahren sollten

Wenn Ihre Liste im Hotel liegt, bringt Sie Ihnen im Notfall nichts. Denn dann haben Sie keine Zeit, erst dorthin zurückzugehen. Sie hilft auch nicht, wenn Sie sie in Ihre Handtasche oder in den Geldbeutel stecken und beides verloren geht. Besser: Stecken Sie sie in die Jacken- oder Hosentasche.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, nehmen Sie mehrere Exemplare mit. Dann nehmen Sie eines mit, wenn Sie unterwegs sind, und deponieren ein weiteres im Hotel. Außerdem können Sie die Liste in eine Cloud legen. Das setzt aber voraus, dass Ihr Smartphone im Ausland Zugriff auf das Internet hat. Außerhalb Europas kann das sehr teuer sein. Alternativ könnten Sie die Liste mit dem Smartphone abfotografieren oder eine Datei im Dokumentenordner des Handys ablegen. Dann sollten Sie allerdings das Smartphone möglichst nicht verlieren.

Was Sie vor Ihrem Urlaub noch erledigen sollten

Wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Reiserücktritts- und -abbruchschutz haben, sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob dieser Ihnen hilft, falls Sie an COVID-19 erkranken oder im Urlaubsland in Quarantäne müssen. Besonders günstige Versicherungen enthalten diesen Schutz eher nicht. Sie können dann entweder für die Reise einen Zusatzschutz abschließen oder sich für einen ganz neuen Versicherungsvertrag entscheiden. Ihr Sparkassenberater kann Ihnen dazu mehr sagen.

In vielen Ländern ist Ihr COVID-19-Impfzertifikat Voraussetzung, um im Hotel einchecken oder im Restaurant essen zu können. Es ist darum sinnvoll, einen Scan in einer gesicherten Cloud oder auf einem verschlüsselten USB-Stick, den Sie mitnehmen, zu speichern. Sollten Sie das ausgedruckte Impfzertifikat oder Ihr Smartphone mit dem digitalen Zertifikat verlieren, haben Sie weiterhin Zugriff darauf und können es beispielsweise in einem Hotel ausdrucken lassen.

Außerdem können Sie sich vom Auswärtigen Amt erfassen lassen, wenn Sie außerhalb Deutschlands unterwegs sind. Sie werden dann im Krisen- oder Vorsorgefall schneller informiert.

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