Papierkram im Todesfall richtig regeln

veröffentlicht am 4. März 2022

Von Autoleasing bis Zeitungsabonnement: Stirbt ein Mensch, müssen die Hinterbliebenen schnell klären, was mit den Verträgen geschieht.

Pacta sunt servanda – Verträge sind zu erfüllen. Das gilt grundsätzlich auch, wenn der Vertragspartner verstorben ist. Im Augenblick seines Todes gehen sein Vermögen und alle seine Rechte und Pflichten – also auch die vertraglich begründeten – auf seine Erben über. Das gilt jedoch nicht ausnahmslos: Sogenannte höchstpersönliche Verträge enden automatisch mit dem Tod. Das sind Verträge, bei denen nur der Verstorbene die geschuldete Leistung erbringen oder empfangen konnte. Hierzu gehören Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Privathaftpflichtversicherung, Arbeits-, Ehe- und Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst oder der Pflegeheimvertrag. Sie müssen nicht gekündigt werden. Das jeweilige Unternehmen muss aber schnellstmöglich über den Tod des Vertragspartners informiert werden.

Anders als die Privathaftpflichtversicherung enden sachgebundene Haftpflichtpolicen wie die Kfz-, Tierhalter- und Gebäudehaftpflicht im Sterbefall nicht automatisch. Sie gehen auf die Erben über und können von ihnen gekündigt werden.

Auch Lebensversicherungen gehören zu den höchstpersönlichen Verträgen. Es bedarf also keiner Kündigung. Allerdings sehen die Versicherungsbedingungen hier in aller Regel sehr knappe Fristen für die Information des Versicherers vor. Meist ist der Tod des Versicherten innerhalb von 24 bis 72 Stunden ab Kenntnis durch die Angehörigen zu melden. Wird diese Frist versäumt, kann die Versicherung die Zahlung unter Umständen sogar verweigern. Auch Unfallversicherungen sind innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen. Notwendig sind diese sehr kurzen Fristen, damit der Versicherer eine aus seiner Sicht etwa erforderliche Obduktion veranlassen kann.

Viele Verträge laufen automatisch weiter

Hausratversicherungen laufen noch für zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter. Dauert die Haushaltsauflösung länger, sollten die Erben überlegen, ob sie den Hausrat nach Fristende selbst weiterversichern wollen.

Bei der Wohnungsmiete gelten Besonderheiten. Leben Angehörige oder Mitmieter nach dem Tod des Mieters in der gemeinsamen Wohnung weiter, geht der Mietvertrag auf sie über, sonst auf die Erben. Diese Personen haben dann aber ein Sonderkündigungsrecht, das sie innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Todes ausüben können. Dafür gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Alle anderen Verträge gehen unverändert auf die Erben über und müssen von ihnen regulär gekündigt werden. Das gilt für Verträge über Finanzdienstleistungen, aber etwa auch für Abonnements von Medienprodukten und Zeittickets des öffentlichen Personennahverkehrs, Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträge, den Bezug von Strom, Gas und Wasser, Leasingverträge und manche Vereinsmitgliedschaften. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es nicht, oft sind die Anbieter im Todesfall aber kulant und entlassen die Erben auf Wunsch vorzeitig aus dem Vertrag.

Das ist bei der Kündigung zu beachten

Bei todesfallbedingter Kündigung oder Bitte um vorzeitige Vertragsauflösung reicht bei den meisten Verträgen die Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde. Bei Versicherungen muss meist auch die Versicherungspolice im Original eingereicht werden. Lebens- und Unfallversicherungen benötigen ein Original der Sterbeurkunde sowie ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache und in der Regel die Geburtsurkunde des Verstorbenen.

Viel Arbeit kommt also auf die Hinterbliebenen zu. Wer es ihnen am „Tag X“ einfacher machen möchte, sollte genau und auffindbar dokumentieren, welche Verträge er oder sie geschlossen hat, wo sich die Unterlagen befinden, und diese Übersicht regelmäßig prüfen und aktualisieren.

Eine ausführliche Liste, was im Todesfall zu veranlassen ist, gibt er hier.

 

Teaserbild

Das Planspiel Börse 2023 ist gestartet, noch bis zum 04. Oktober läuft die Registrierungsphase. Dann startet das Spiel und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit dem Börsenhandel beginnen. Am 30. Januar 2023 endet das Spiel und dann stehen die Gewinner fest. 93% der Jugendlichen wünschen sich mehr Finanzbildung in der…

Mehr lesen

Teaserbild

Seit 1924 gibt es die Alemannische Bühne in der Freiburger Altstadt. Und auch für die kommende Saison können alle contomaxx-Kund:innen Tickets in der S-Vorteilswelt bestellen – mit einem Rabatt von 10 Prozent. Mit zwei Stücken startet das Mundart-Theager in den Herbst.  De Neue, min Ex-Ma un ich Spielzeit:…

Mehr lesen

Das Mundologia-Festival bringt auch in der 20. Auflage fesselnde Vorträge, atemberaubende Bilder und inspirierende Geschichten. Mit der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau sparen contomaxx-Kund:innen 10 Prozent beim Ticketkauf. Dia Mundologia-Saison startet im November und führt Sie auch im Geburtstagsjahr in die letzten Wildnisgebiete, auf die höchsten Berge und in die geheimnisvollen Tiefen…

Mehr lesen

Teaserbild

lokalist erfrischend anders. Die besten Freizeittipps mit Preisvorteil – mit contomaxx der Sparkasse fühlt man sich auch zuhause wie im Urlaub!     Wasser marsch! Freibad Emmendingen Wer schwimmt die sportlichsten Zeiten? Wer schafft die beste Arschbombe vom Dreier? Und wer kriegt ein…

Mehr lesen

Teaserbild

Wer vom „Wohnen“ spricht, denkt oft an „Immobilienerwerb“. Doch rund jeder Zweite in Deutschland wohnt zur Miete. Für manche ist es äußerst schwierig, ins Eigentum kommen. Passender Wohnraum ist knapp, Mieten und Nebenkosten steigen. Im folgenden Faktencheck zeigen wir auf, wie Wohnen bezahlbar bleiben kann.    …

Mehr lesen

Teaserbild

lokalist gut beraten. Gute Beratung braucht Zeit, Menschen, die wissen, worauf es ankommt, wenn’s um Geld und mehr geht – und den perfekten Ort, an dem wir voll und ganz für unsere Kundinnen und Kunden da sein können: unsere neu gestalteten BeratungsCenter!   Die…

Mehr lesen