So nutzen Sie das Recht auf Bildungsurlaub

veröffentlicht am 9. September 2021

Sich im Berufsleben weiterbilden: Das ist in einer Arbeitswelt, die sich in vielen Bereichen schnell verändert, unabdingbar. Doch auch auf politische oder persönliche Bildung haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern Anspruch. Der Staat unterstützt sie mit dem Bildungsurlaub.

 

In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen können Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen. Wichtig ist dabei, dass der ausgewählte Kurs im jeweiligen Bundesland offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist. Das ist nicht immer der Fall. So kann der eine Kurs in Hessen anerkannt sein, in einem anderen Land nicht.

In der Regel können bei einer Vollzeitbeschäftigung fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren bezahlter Bildungsurlaub genommen werden. Der Arbeitgeber muss ihn zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewähren. Eine Übertragung von nicht in Anspruch genommener Bildungszeit auf das folgende Jahr ist nicht möglich. Bei Beschäftigten in Teilzeit verringert sich der Anspruch entsprechend zeitanteilig. Für Beamte, Auszubildende und Studenten an Dualen Hochschulen gelten eigene Regeln. Weitere Informationen zu den Regeln im jeweiligen Bundesland gibt es auf der Seite der Kultusministerkonferenz im Bereich Allgemeine Weiterbildung.

 

Kurskosten trägt Arbeitnehmer selbst

Die Kosten für die Bildungsmaßnahme und damit verbundene Reisen müssen vom Beschäftigten selbst bezahlt werden. Sie lassen sich jedoch unter Umständen von der Steuer absetzen. Sollte die Weiterbildung nützlich für den eigenen Job sein, ist der Arbeitgeber womöglich bereit, die Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen.

Weiterbildungen im Rahmen des Bildungsurlaubs werden mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten angeboten. Dazu gehören etwa Kurse zu Gesellschaft und Politik, Rhetorik und Kommunikation, EDV, Sprachkurse, aber auch Gesundheitskurse wie etwa Yoga. Kurse finden Sie zum Beispiel unter www.bildungsurlaub.de oder unter www.kursfinder.de.

 

Wie wird der Bildungsurlaub beantragt?

Vor einer verbindlichen Buchung sollten Sie den Arbeitgeber rechtzeitig vorher über das Vorhaben informieren. So lässt sich vermeiden, dass der Antrag auf den Bildungsurlaub abgelehnt wird. Dies ist etwa aus betriebsbedingten Gründen möglich, zum Beispiel weil zum entsprechenden Zeitpunkt besonders viel Arbeit anfällt oder eine Unterbesetzung droht.

Ansonsten gelten je nach Bundesland unterschiedliche Antragsfristen, die zwischen vier und neun Wochen liegen. Nach der Buchung des Kurses stellt der Veranstalter in der Regel die nötigen Unterlagen bereit, die beim Arbeitgeber mit dem Antrag abgegeben werden müssen. Nach der Teilnahme muss zudem eine Teilnahmebestätigung eingereicht werden.

 

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