So umgehst du die Fallen beim Privatverkauf im Internet

veröffentlicht am 7. Mai 2023

Vinted, Kleinanzeigen oder der Verkauf über Facebookgruppen: Plattformen, auf denen man Dinge verkaufen kann, die man nicht mehr braucht, gibt es viele. Und Abnehmer für gebrauchte Kleidung, Küchengeschirr oder Möbel findet man dort meist auch. Aber: Nicht alles darf auf den digitalen Marktplätzen verkauft werden. Und die Sache mit der Haftung solltest du im Blick behalten. Erfahre hier mehr zu diesem Thema.

 

Du ziehst um? Oder du willst einfach minimalistischer leben? Dann sind digitale Marktplätze eine Möglichkeit, um gut erhaltene Gegenstände zu verkaufen. Vinted, fairmondo oder Hood sind dafür geeignete Anlaufstellen. Natürlich auch „eBay Kleinanzeigen“, die Plattform, die bis 2024 einen neuen Namen erhalten muss, denn das Portal gehört schon seit 2021 nicht mehr zu E-Bay, sondern zu Adevinta.

 

Was du wissen solltest, bevor du einen Verkauf startest

Beim Privatverkauf gibt es einige Fallstricke, die man kennen sollte. Denn:

  1. man darf nicht alles verkaufen, was man loswerden möchte.
  2. man ist üblicherweise in der Haftung für die Dinge, die man verkauft.
  3. es gibt Betrüger, die sich darauf spezialisiert haben, andere auf diesen und anderen Verkaufsplattformen abzuzocken.

 

Was nicht privat verkauft werden darf

Einen Tisch, einen Fernseher oder alte Gläser privat zu verkaufen ist kein Problem. Bei Klamotten, Uhren oder Schmuck kannst du dagegen schon Probleme bekommen – nämlich dann, wenn es sich scheinbar um Markenprodukte handelt, es tatsächlich aber Fälschungen sind. Also: Die Designeruhr, die es im Urlaub so günstig am Straßenrand gab und eine Fälschung ist, darfst du nicht verkaufen.

Das gilt auch für Filme oder Computerspiele, die du kopiert hast. Sie sind urheberrechtlich geschützt, und Kopien dürfen nicht verkauft werden. Ähnlich ist es mit Eintrittskarten oder Konzerttickets, speziell, wenn sie personalisiert sind. Hier sollte man den Veranstalter kontaktieren. Dazu hat die Verbraucherzentrale weiterführende Informationen ins Netz gestellt. Außerdem gibt es spezielle Tauschplattformen wie beispielsweise FanSALE.

Solltest du zum Beispiel im Nachlass deiner Großeltern eine Waffe gefunden haben, darfst du diese nicht verkaufen. So ist es auch, wenn du im Besitz von Gegenständen bist, die aus geschütztem Holz wie zum Beispiel Mahagoni bestehen.

 

Wie du die Gewährleistung ausschließt

Natürlich ist es im Interesse des Käufers, für sein Geld tadellose Ware zu erhalten. Hat der Pulli, den du verkaufst, aber im Gegensatz zu deiner Beschreibung ein Loch oder das gebrauchte Smartphone einen tiefen Kratzer im Display, den du nicht erwähnt hast, kann sich der Käufer auch bei einem Privatverkauf dagegen wehren. Dann bist du in der Haftung.

Darum ist es wichtig, dass du alles, was du verkaufst, genau beschreibst. Du kannst auch versuchen, den Pulli mit Loch zu verkaufen – dann solltest du aber sagen, wo das Loch ist und welche Größe es hat. Ein kleines Loch unterm Arm wird vermutlich weniger Käufer abschrecken als ein großes Loch auf dem Rücken. Am besten ist, wenn du einen solchen Mangel nicht nur im Text beschreibst, sondern auch im Foto zeigst.

Anders verhält es sich beispielsweise, wenn ein Smartphone, das beim Versand noch funktionierte, den Geist aufgibt, nachdem es 14 Tage beim neuen Besitzer war. Als gewerblicher Händler wärest du in der Pflicht, es umzutauschen. Als Privatverkäufer kannst du diese sogenannte Sachmangelhaftung, die früher Gewährleistungspflicht hieß, ausschließen. Dazu genügt es, den Satz „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung“ in deine Anzeige zu schreiben. Auf der Seite des MDR findest du mehr Informationen zu diesem Thema.

 

Woran du Betrüger erkennst

Wo viele Menschen unterwegs sind, tummeln sich auch immer welche, die andere abzocken wollen. Das ist auf privaten Verkaufsplattformen nicht anders. Die Möglichkeiten des Betrugs dort sind vielfältig:

Ist dein Passwort sicher? Falls nicht, können Abzocker leicht dein Konto kapern. Sie bieten dann in deinem Namen Waren an, lassen sich das Geld dafür überweisen – aber verschicken nichts. Der Leidtragende bist am Ende du.

Will jemand deine Mailadresse, um mit dir außerhalb der Plattform zu kommunizieren? Dann kann er dir auch leicht eine Phishingmail oder andere Malware schicken.

Selbst bei der Bezahlung über PayPal gibt es die Möglichkeit der Abzocke: Der Käufer bezahlt, sagt aber, ein Dritter hole die Ware ab. Dieser kommt auch, aber dann behauptet der eigentliche Käufer, die Ware nie erhalten zu haben. Darum sollte man sich bei der Übergabe der Ware an jemand anderen eine Quittung unterzeichnen lassen.

Ein Käufer aus dem Ausland schickt einen Scheck, der auf einen zu hohen Betrag ausgestellt ist. Er bittet um Rücküberweisung der zu viel gezahlten Summe. Du sendest die Ware und das Rückgeld – doch der Scheck platzt. Dir bleibt also nichts, du machst im Gegenteil sogar noch Verluste.

 

Wo du weitere Informationen findest

Bei der „e-Commerce-Verbindungsstelle Deutschland“ gibt es einen ausführlichen Text zu diesem Thema und ein PDF zum Herunterladen.

Die Stiftung Warentest geht auf das Thema „Haftung ausschließen als Verkäufer“ ein. Der Artikel steht hinter der Paywall.

Die Verbraucherzentrale hat sich speziell mit Onlineauktionen auseinandergesetzt.

 

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