Unfallversicherung: gesetzliche Versorgungslücke schließen

veröffentlicht am 29. Mai 2022

Rund neun Millionen Unfälle passieren jedes Jahr in Deutschland, gute zwei Drittel davon in der Freizeit. In diesen Fällen kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf. Für wen eine private Absicherung sinnvoll sein kann, und was man beim Abschluss beachten sollte.

 

Ein Sturz im Haushalt oder beim Wandern – das passiert schnell. Die gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines solchen Unfalls können gravierend und langwierig sein. Wer danach beispielsweise auf Hilfe im Haushalt angewiesen ist, spezielle Therapien benötigt oder gar das Auto und/oder das Haus behindertengerecht umbauen muss, trägt die Kosten dafür in der Regel selbst. Kann das Unfallopfer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, drohen außerdem massive Einkommenseinbußen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen am Arbeitsplatz beziehungsweise im Homeoffice oder in der Schule sowie auf dem Weg dorthin und zurück. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke.

 

Private Absicherung

Wer viel Sport treibt, reist oder sonst in der Freizeit sehr aktiv ist, kann über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken. Sie sichert den zusätzlichen Kapitalbedarf, der durch unfallbedingte Invalidität entsteht, mit einer einmaligen Leistung ab – und das weltweit sowohl in der Freizeit, beim Sport oder im Straßenverkehr. Voraussetzung für die Invaliditätsleistung ist eine „dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit“. Das ist der Fall, wenn die Folgen länger als drei Jahre bestehen bleiben und keine Besserung zu erwarten ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Grad der eingetretenen Invalidität. Die Versicherung leistet einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Weit verbreitet ist dabei die sogenannte Gliedertaxe. Sie bestimmt, wie viel Geld man bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhält.

 

Umfangreiches Leistungsspektrum

Je nach individuellem Bedarf kann man weitere Leistungsbausteine hinzubuchen. So gibt es zum Beispiel für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall ein Krankenhaustagegeld. Die Todesfallleistung dient der Absicherung von Hinterbliebenen nach einem Unfall. Außerdem lässt sich teilweise die Zahlung einer monatlichen Unfallrente vereinbaren.

 

Darauf sollte man beim Abschluss achten

Besonders Bergsportlern ist zu empfehlen, darauf zu achten, dass Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze versichert sind und unfallbedingte kosmetische Operationen übernommen werden.

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von Alter und Einkommen ab. Unter-30-Jährige sollten grob das sechsfache Bruttojahreseinkommen absichern, Bis-50-Jährige etwa das fünffache und Über-50-Jährige das vierfache.

Fragen zum Gesundheitszustand müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst ist der Versicherungsschutz im Ernstfall gefährdet. Bei einem schlechten Gesundheitszustand bieten Tarife ohne Gesundheitsfragen einen gewissen, meist nicht so umfassenden Schutz.

Tarifstufe und Beitrag orientieren sich nach dem zu versichernden Risiko (Beruf, Hobbys etc.). Gefährliche Hobbys können von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sein. Solche Fragen sollte man vorab mit dem Versicherungsunternehmen klären. Wichtig: Immer eine schriftliche Bestätigung einholen.

Ist eine Krankheit für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls mitverantwortlich, kann die Versicherung die Leistung kürzen. Manche Tarife verzichten auf den Mitwirkungsanteil. Das kann für Menschen mit Vorerkrankungen hilfreich sein.

 

Für folgende Personen kann eine Police sinnvoll sein:

  • Selbstständige und Personen ohne Beruf wie Hausfrauen oder -männer. Sie können nicht auf den gesetzlichen Schutz zählen.
  • Erwerbstätige, die zum Beispiel wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, stehen bei einem Unfall schutzlos da.
  • Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko wie Freizeitsportler. Besonders häufig verletzen sich Fußballer, Skifahrer und Tennisspieler.
  • Nach Austritt aus dem Berufsleben besteht für Senioren kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz mehr.
  • Kinder erholen sich von Unfällen in der Regel schneller und tragen nur selten bleibende Schäden davon. Wenn der Nachwuchs aber aufgrund eines Unfalls nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen kann, ist auch hierfür ein Ausgleich nötig. Eine Unfall­ver­sicherung für Kinder ist relativ günstig. Sinnvoller ist jedoch häufig eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung. Sie zahlt im Gegensatz zur Kinderunfallversicherung auch bei krankheitsbedingter Invalidität – und im Fall eines Unfalls. Allerdings ist sie auch teurer.

 

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