Wie Sie Ihr Hab und Gut richtig absichern

veröffentlicht am 19. September 2022

Ein Einbruch, ein Feuer oder ein Rohrbruch – und schon ist der Schaden groß. Mit einer Hausratversicherung können Sie sich zumindest gegen die finanziellen Folgen absichern. Allerdings sollten Sie dabei einige Dinge beachten.

 

Bei einem Einbruch sind plötzlich Ihre Wertgegenstände weg: Schmuck, das neue Laptop, eine Münzsammlung. Gegen die emotionalen Folgen eines Einbruchs gibt es keinen Schutz. Wohl aber lässt sich der finanzielle Schaden mildern, wenn Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Sie zahlt auch dann, wenn ein Feuer Ihre Einrichtung vernichtet oder wenn aufgrund eines Rohrbruchs die Wohnung unter Wasser steht. Nach Letzterem werden unter Umständen einige Möbel nicht mehr brauchbar sein. Blitzschlag-, Sturm- oder Hagelschäden übernimmt die Hausratversicherung übrigens auch.

Tipp: Wollen Sie Ihr Zuhause zusätzlich gegen die Folgen eines Erdbebens, einer Überschwemmung, einer Lawine oder anderer Naturgewalten absichern, brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung.

 

Was durch die Hausratversicherung abgedeckt ist

Die Hausratversicherung springt bei Schäden am Inventar ein – also bei all den Gegenständen, die nicht fest mit der Wohnung verbunden sind. Das kann Ihre Kleidung sein, Möbel, ein Computer oder Teppiche. Praktischerweise gilt die Hausratversicherung nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern auch, wenn Sie verreist sind, für Gegenstände, die aus Ihrem Hotelzimmer gestohlen oder dort durch Feuer, Leitungswasser und Ähnliches beschädigt werden.

Allerdings: Im Schadensfall müssen Sie nachweisen, dass Sie diese Gegenstände auch besessen haben. Das gilt besonders für teure Stücke wie den Diamantring oder Markenkleidung sowie teure Elektroartikel. Für besonders teure Gegenstände kann man individuell eine höhere Höchstentschädigungssumme vereinbaren. Auch wertvolle Fahrräder lassen sich per Zusatzvereinbarung zur Hausratversicherung gegen Diebstahl versichern.

Sie können den Besitz der gestohlenen bzw. zerstörten Gegenstände nachweisen, indem Sie Quittungen oder Kreditkartenrechnungen vorlegen, Kontoauszüge oder einfach Fotos der Gegenstände. Diese laden Sie am besten in die Cloud, damit Sie von überall darauf Zugriff haben und damit sie bei einem Feuer oder einem Rohrbruch nicht zerstört werden.

 

Den Schaden dokumentieren und beheben

Bevor Sie den Schaden beheben, sollten Sie ihn dokumentieren und mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Sie darf nämlich einen Gutachter vorbeischicken, der sich ein Bild von der Situation macht.

Sie sollten außerdem eine Schadensliste anfertigen und bei der Versicherung einreichen. Diese wird Ihnen den Neuwert ersetzen.

 

Vorsicht Unterversicherung

Um die richtige Höhe der Versicherung zu bestimmen, rechnen viele Versicherungsgesellschaften mit einem Pauschalwert von etwa 700 Euro pro Quadratmeter. Stimmen Sie dem zu, hat das den Vorteil, dass der Versicherer im Schadensfall nicht überprüft, ob der Wert Ihres Hausrats höher war als die versicherte Summe. Das Fachwort dafür heißt Unterversicherungsverzicht.

Geben Sie eine individuelle Versicherungssumme vor, bekommen Sie im Schadensfall maximal diese ausgezahlt. Stellt sich heraus, dass Ihr Hausrat mehr wert war, müssen Sie also die Differenz selbst tragen. Eine individuelle Summe ist also eigentlich nur dann sinnvoll, wenn Sie zwar auf einer sehr großen Fläche, aber sehr spartanisch eingerichtet leben.

 

Zum Weiterlesen

Der Bund der Versicherten hat rund um das Thema ausführliche Informationen ins Netz gestellt. Bei Stiftung Warentest gibt es viele Informationen rund um die Hausratversicherung. Auch die Verbraucherzentrale informiert ausführlich zu diesem Thema. Sprechen Sie Ihren Sparkassenberater an, um die richtige Versicherung für Ihr Anliegen zu bekommen.

 

Sie wollen mehr Thema wissen?
Auf unserer Website zur Hausratversicherung gibt es weitere Informationen oder vereinbaren Sie einfach direkt einen Termin mit Ihrem Berater.

 

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