Haushaftpflicht – Eigentum verpflichtet!

veröffentlicht am 29. April 2023

Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie nicht nur Rechte, sondern haften auch im Fall der Fälle. Was sind das für Gefahren, für die Sie als Eigentümer haften und wie können Sie sich absichern?

 

Von einer Immobilie können Gefahren ausgehen und das nicht nur im Winter. Sie lauern zu jeder Jahreszeit, etwa durch einen schlecht beleuchteten Hauseingang oder durch lose Pflastersteine. Ihre Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die jemandem in Ihrem Treppenhaus oder Ihrem Garten entstehen. Die geschädigte Person kann sich in solchen Fällen direkt an Sie wenden und auf Ihre Verkehrssicherungspflicht berufen. Sie haften dann unbegrenzt mit Ihrem jetzigen und künftigen Vermögen, wenn Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.

 

Vermietete Immobilie

Sie besitzen eine vermietete Immobilie und ein Passant rutscht auf dem nicht geräumten Gehweg aus? Selbst wenn Sie diese Pflicht zur Räumung auf Ihre Mieter übertragen haben, sind Sie nicht aus der Haftung. Das kann also teuer für Sie werden! Gut, wenn Sie dann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung bietet einen Rundumschutz: Sie zahlt sowohl wenn etwas zu Bruch geht (also bei Sachschäden), als auch wenn sich jemand verletzt (also bei Personenschäden). Wenn der Betreffende durch die Verletzung zusätzliche Einbußen hat, übernimmt auch das die Versicherung – beispielsweise, wenn er wegen des Schadens längere Zeit nicht arbeiten kann. Das sind sogenannte Vermögensschäden. Darüber hinaus prüft die Versicherung, ob eine Forderung, die jemand Ihnen gegenüber geltend macht, überhaupt berechtigt ist. Das nennt sich passiver Rechtsschutz.

Gut zu wissen: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kommt oft auch für die Krankenbehandlungskosten des Verletzten, das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall auf und leistet bei bleibenden Schäden im Extremfall eine lebenslange monatliche Rente. Solche Forderungen können schnell in die Millionen gehen.

Die Absicherung erstreckt sich nicht nur auf vermietete oder teilvermietete Immobilien, sondern auch auf unbebaute Grundstücke sowie auf Wohnungseigentümergemeinschaften. Versichert sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden im vereinbarten Umfang. Achten Sie darauf, dass die Absicherung nicht zu klein ausfällt – mindestens 3 Millionen Euro Deckungssumme pauschal für Sach- und Personenschäden sollten es sein.

 

Sorgfaltspflicht besteht weiter

Die Versicherung entbindet Sie nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht als Eigentümer. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass der Gehweg vor Ihrem Eingang auf Ihrem Grundstück beschädigt ist und eine Unfallquelle darstellt, sollten Sie diese Gefahr zeitnah beseitigen. Gleiches gilt für ein kaputtes Treppenhauslicht, das über Monate nicht erneuert wird. Dies könnte im Falle eines Unfalls als grob fahrlässig ausgelegt werden und dazu führen, dass die Versicherung nicht haftet.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kostet nicht viel und lässt Sie ruhiger schlafen.

 

Falls Sie noch keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben, helfen Ihnen unsere Kolleg:innen der Internetfiliale gerne weiter!

 

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