KfW-Neubauförderung nur noch mit Nachhaltigkeitszertifikat

veröffentlicht am 30. April 2022

Nach wenigen Stunden war der Fördertopf der KfW-Neubauförderung leer – ab sofort erhalten Sie nur noch Mittel, wenn Sie ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) nachweisen können.  Nach dem überraschenden KfW-Förderungsstopp Anfang des Jahres und der darauffolgenden Wiederaufnahme für energetische Sanierungen gelten jetzt bis Jahresende geänderte Bedingungen. Was genau über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert wird, erfahren Sie im Folgenden.

 


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die zum 20. April vorgesehene Fördersumme von 1 Milliarde Euro für energiesparende Neubauten (EH40) war innerhalb weniger Stunden vergriffen. 
  • In der Stufe 2 gelten weiter die gegenüber 2021 halbierten Fördersätze. Energiesparende Neubauten werden nur mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gefördert.
  • Der Fokus der Bundesregierung liegt auf der energetischen Sanierung, um bis 2045 einen möglichst klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Treibhausgasemissionen sollen im Lebenszyklus von Häusern künftig noch mehr Beachtung erhalten.

 

Eine Milliarde für energiesparende Neubauten

Anfang des Jahres 2022 hat die Bundesregierung die KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren überraschend vor dem eigentlich vorgesehenen Förderende gestoppt; die Mittel waren ausgeschöpft. Das sorgte für Empörung und Irritationen. Anträge zur energetischen Sanierung, die bis zu einem bestimmten Datum eingingen, wurden deshalb dennoch bearbeitet.

Das 1-Milliarde-Euro Programm zum Neustart am 20. April 2022 war innerhalb weniger Stunden vergriffen – obwohl nur noch Häuser nach den Effizienzstandards EH40, EH40 plus und EH40-Nachhaltigkeitsklasse gefördert werden.

Zur Einordnung: Ein Gebäude mit EH40-Standard verbraucht 40 Prozent der Energie, die ein Referenzhaus nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) benötigt. In Deutschland ist der Standard-Energieverbrauch verhältnismäßig hoch angesetzt.

Seit dem 25. April gilt die Stufe 2 des Programms, ebenfalls mit anderen Fördersätzen und geänderte Bedingungen. Sie wurden laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) festgelegt, um trotz des begrenzten Fördertopfs möglichst vielen Antragstellerinnen und Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen. 

 

Das ändert sich

Aufgrund der finanziellen Einschränkung hat die Bundesregierung die Fördersumme pro Bauvorhaben halbiert.

Konkret heißt das: Der Zuschuss für Gebäude nach EH40-Standard beläuft sich auf 10 Prozent des Kredithöchstsatzes von 150.000 Euro. Sie können also maximal bis zu 15.000 Euro erhalten. Gebäude nach EH40 plus und der EH40-Nachhaltigkeitsklasse werden mit höchstens 12,5 Prozent bezuschusst – das sind bis zu 18.750 Euro.

Für Neubauten mit Gasheizungen gibt es keine Förderung mehr. Und auch für Neubauten nach EH55-Standard entfällt die Förderung. EH55 sei – so Habeck – mittlerweile bei Neubauten die Regel.

 

Neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023

Das wieder angelaufene Förderprogramm ist befristet bis zum Jahresende 2022.  Die Neubauförderung ist nur noch mit nachhaltigem Qualitätssiegel möglich. Diese Zertifikate werden von Energieberatern ausgestellt.

Ab Januar 2023 sollen dann im Programm „Klimafreundliches Bauen“ die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Häusern stärkere Betrachtung erhalten. Weitere Details gibt es dazu noch nicht.

 


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Dorothea Müller, Abteilungsdirektorin, S-ImmoCenter, Sparkasse Freiburg


 

 

Neue Sanierungsförderung im Jahresverlauf

Im Fokus der Bundesregierung liegt auch die energetische Sanierung – bis 2045 soll der Gebäudebestand in Deutschland möglichst klimaneutral sein. Bis dahin ist allerdings noch ein weiter Weg. Bestehende Bauten und deren Modernisierung sollen daher im Vordergrund weiterer Förderung stehen. Die Sanierungsförderung soll noch im Lauf des Jahres angepasst werden.

 

(Stand: 25.04.2022)

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