Mehrweg statt Kunststoffmüll in der Gastronomie

veröffentlicht am 22. Februar 2023

Becher, Schüsseln oder Teller aus Kunststoff verursachen Jahr für Jahr viel unnötigen Müll. Darum sind seit dem 1. Januar die Anbieter von To-go-Gerichten oder -Getränken verpflichtet, zusätzlich eine Mehrwegverpackung anzubieten. Das gilt aber nicht für alle Gastronomen.

 

Wer Brötchen, Kaffee oder Salat zum Mitnehmen verkauft, muss unter Umständen umdenken. Das gilt zumindest für viele Gastronomen, Bäcker oder Imbisse, die bisher nur Kunststoffverpackungen verwendet haben. Denn sie müssen seit Jahresanfang zusätzlich Mehrwegverpackungen anbieten. Das regelt das Verpackungsgesetz in Abschnitt 7, Paragraf 33.

 

Was genau bedeutet Mehrwegangebotspflicht?

Die Mehrwegangebotspflicht von Verpackungen ähnelt der Pfandpflicht auf Dosen und Flaschen: Will der Kunde keine Kunststoffverpackung, muss alternativ eine Mehrwegverpackung angeboten werden. Für diese Schüssel, diesen Becher oder diese Schale zahlt der Kunde ein Pfand in Höhe von beispielsweise 5 Euro. Bringt er die Verpackung zurück, bekommt er das Pfand zurück. Die Schale, die Schüssel oder der Becher wird gereinigt und erneut benutzt. Die Händler müssen nur die Verpackungen zurücknehmen, die sie selbst ausgegeben haben.

 

Mehrwegverpackungssysteme von großen Anbietern

Gastronomen, Bäcker oder Imbissbesitzer müssen jedoch nicht zwingend in eigenes Mehrweggeschirr investieren. Denn es gibt bereits Anbieter auf dem Markt, die ein Pfandsystem für Verpackungen aufgebaut haben. Bei RECUP beispielsweise leihen sich Gastronomen die Gefäße aus, die man benötigt. Das Unternehmen arbeitet bundesweit mit 5.500 Restaurants, Mensen und anderen Gastronomiebetrieben zusammen. Das hat den Vorteil, dass ein Kunde, der beispielsweise in Leipzig am Bahnhof ein RECUP-Gefäß erhält, dieses in Dortmund bei einem teilnehmenden Händler abgeben kann. Andere Anbieter sind Vytal und Relevo, die ebenfalls bundesweit arbeiten und nach dem gleichen Prinzip funktionieren.

 

Gibt es Ausnahmen von der Mehrwegangebotspflicht?

Kleinere Unternehmen, die eine Ladenfläche von mehr als 80 Quadratmetern haben und in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten, sind von dieser Pflicht entbunden. Die Ausnahme von der Ausnahme: Kleine Betriebe, die zu einer Kette gehören, müssen Mehrweggefäße vorrätig haben.

Unternehmen, die die Lebensmittel in Aluminium oder Pappe verpacken, müssen ebenfalls keine Mehrwegverpackung anbieten.

Firmen, die keine Mehrwegverpackungen zur Verfügung stellen müssen, sind allerdings verpflichtet, Behältnisse zu akzeptieren, die die Käuferinnen und Käufer mitbringen. Ein kleiner Kiosk beispielsweise, der nicht der Mehrwegangebotspflicht unterliegt und Kaffee im Kunststoffbecher verkauft, muss das Getränk jetzt auch auf Wunsch in den Mehrwegbecher des Kunden abfüllen.

 

 

 

 

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Weitere Infos zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie in der Internetfiliale der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau.

 

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