Sollen Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer optieren?

veröffentlicht am 5. Januar 2022

Ab 2022 haben Personengesellschaften die Möglichkeit zur Körperschaftsteuer zu optieren. Was das bedeutet.

Für die Besteuerung unternehmerischer Erträge gibt es seit jeher zwei Steuern: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) wird nicht die Gesellschaft besteuert, sondern die Erträge unterliegen bei den einzelnen Gesellschaftern der Einkommensteuer. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE) unterliegt dagegen die Gesellschaft selbst der Körperschaftsteuer. Diese unterschiedliche Behandlung ist rechtlich konsequent, denn Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, können also nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, während Kapitalgesellschaften juristische Personen sind. Aus ökonomischer Sicht wird dagegen schon immer eine rechtsformneutrale Besteuerung unternehmerischer Erträge gefordert.

Dieser Forderung ist der Gesetzgeber nun ein gutes Stück weit gefolgt: Ab 2022 können Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer optieren. Die unternehmerischen Erträge werden dann nicht mehr bei den Mitunternehmern – den Gesellschaftern – der Einkommensteuer unterworfen, sondern direkt bei der Gesellschaft der Körperschaftsteuer. Das klingt angesichts des relativ niedrigen Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent sehr verlockend. Aber Vorsicht: die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Option zur Körperschaftsteuer sind ebenso vielfältig wie unübersichtlich. Die Entscheidung für oder gegen die Option sollte deshalb nur nach eingehender fachkundiger Beratung durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer und nur auf der Grundlage einer langfristig angelegten und nachhaltig Erfolg versprechenden steuerlichen Unternehmensstrategie getroffen werden.

Teaserbild

lokal  ist wagemutig. Doreen Dahlmann, kreativer Kopf hinter Change-IT Solutions aus Freiburg, hat eine Vision: Kliniken den Weg in die Digitalisierung erleichtern. Unterstützt wird die Gründerin dabei von der Sparkasse – vom Start weg.   Doreen Dahlmann (li.) entwickelt in Ruhe ihre Geschäftsidee. Und Sparkassenberaterin Laura Böcherer…

Mehr lesen

Teaserbild

lokalist voranschreitend. Eine sichere Zukunft für den Mittelstand? Ist nur mit dem Wandel zu mehr Nachhaltigkeit zu haben. Die Braunform GmbH vom Kaiserstuhl macht vor, wie das gelingen kann.   Nachhaltige Transformation besser mit verlässlichen Partnern: Thomas Wissler, Unternehmenskundenbetreuer der Sparkasse, Joachim Stiller und Pamela Braun,…

Mehr lesen

Teaserbild

Sustainable Finance, also die Lenkung von Kapitalflüssen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und die Erweiterung der Risikobewertung um ESG-Aspekte, ist ein zentraler Hebel für den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltig ausgerichteten Wirtschaft.   Immer mehr Unternehmen beziehen Nachhaltigkeitsaspekte bereits in ihre Finanzierung ein. Entsprechend stark entwickelt sich auch die Nachfrage…

Mehr lesen

Teaserbild

Im Kampf gegen Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit verfügt die Finanzverwaltung seit rund zehn Jahren über eine wirksame und schnell einsatzfähige Waffe neben der Außenprüfung – die Lohnsteuernachschau.   Die Lohnsteuernachschau dient dazu sicherzustellen, dass Unternehmen die Lohnsteuer für ihre Beschäftigten ordnungsgemäß einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Mehr lesen

Teaserbild

Ihre Geschäftsidee kann noch so gut sein: Wenn die Ausgaben dauerhaft die Einnahmen übersteigen, wird Ihr Unternehmen keine Zukunft haben. Darum ist es wichtig, dass Sie alles dafür tun, regelmäßig und in wachsender Höhe Einnahmen zu generieren. Denn so erhöhen Sie auch die Liquidität und sind in der Lage, Durststrecken…

Mehr lesen

Teaserbild

Die verdeckte Gewinnausschüttung ist ein höchst streitanfälliges Dauerbrenner-Thema bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.   Ein Großteil der mittelständischen Unternehmen in Deutschland ist in der Rechtsform der GmbH organisiert. Die GmbH ist, wie die AG, eine Kapitalgesellschaft, also eine…

Mehr lesen