Wie lange muss man Kontoauszüge aufbewahren?

veröffentlicht am 21. Januar 2022

Von Ihrer Sparkasse und anderen Finanzinstituten bekommen Sie regelmäßig Informationen zu Ihrem Kontostand. Diese können Sie digital aufbewahren, ausdrucken – oder einfach löschen. Letzteres ist jedoch nicht unbedingt sinnvoll.

Die Pflicht, Bankauszüge aufzubewahren, gibt es für Privatpersonen nicht. Sie aber ungelesen zu löschen oder wegzuwerfen ist auch nicht ratsam. Denn Kontoauszüge haben durchaus einen Sinn: Wer sie prüft, kann kontrollieren, …

  1. … ob bei Kartenzahlung auch keine falschen oder sogar unberechtigte Beträge abgebucht wurden.
  2. … wofür im Monat eigentlich das meiste Geld ausgegeben wird. So lässt sich das eigene Finanzverhalten besser analysieren. Aufgrund dieser Ergebnisse können Sie die Ausgaben gezielt senken und damit die monatlichen Sparraten erhöhen.

Warum man Kontoauszüge aufbewahren sollte

Davon abgesehen sind Kontoauszüge ein Nachweis darüber, dass man eine Rechnung beglichen hat. Das gilt für die Miete genauso wie für eine Steuernachzahlung oder ein gekauftes Produkt. Darum ist es sinnvoll, Kontoauszüge nicht direkt zu löschen oder wegzuwerfen. Ob Sie sie digital aufbewahren oder ausgedruckt abheften, ist Ihnen überlassen.

Tipp: Digital abgelegte Kontoauszüge nehmen höchstens Platz auf der Festplatte weg. Unter Umständen sind sie dort auch durchsuchbar. So finden Sie einen strittigen Beleg schneller, als wenn Sie sich durch Papierunterlagen blättern.

Wer Produkte kauft, auf die es eine Gewährleistung oder Garantie gibt, sollte den zugehörigen Kontoauszug für mindestens diese Dauer aufbewahren. Noch besser: Da für Alltagsgeschäfte oft eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt, ist es sinnvoll, die Kontoauszüge so lange aufzuheben.

Das ist auch aus einem anderen Grund sinnvoll: Wer Ausgaben steuerlich geltend macht, sollte die Auszüge mindestens so lange aufbewahren, bis er seinen Steuerbescheid hat. Das wird üblicherweise innerhalb dieser drei Jahre der Fall sein. Steuerlich relevant können beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen oder Spenden sein.

Aber Vorsicht: Geht es um größere Arbeiten, die an der Immobilie durchgeführt wurden, gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Sie greift dann, wenn beispielsweise eine Fotovoltaikanlage installiert, eine modernere Heizung eingebaut oder das Badezimmer neu gemacht wurde. Somit sollten in diesen Fällen Kontoauszüge fünf Jahre aufbewahrt werden. Die „Deutsche Handwerks Zeitung“ hat sich ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt.

Verdienen Sie mehr als 500.000 Euro im Jahr? Dann gelten für Sie andere Regeln. Sprechen Sie Ihren Sparkassenberater an.

Was tun, wenn man die Kontoauszüge nicht mehr findet?

Falls Sie unbedingt einen Kontoauszug benötigen, der nicht mehr auffindbar ist, können Sie zuerst in Ihrem Online-Banking nachsehen. Vielleicht ist der entsprechende Auszug dort noch hinterlegt. Ist das nicht der Fall, können Sie den Auszug nochmals bei Ihrer Sparkasse anfordern. Was das kostet, erfahren Sie von Ihrem Sparkassenberater.

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