Die Familienstiftung als Nachfolge

veröffentlicht am 11. Oktober 2021

Inhaber von Familienunternehmen sollten sich frühzeitig mit dem Thema Nachfolge beschäftigen. Denn nur durch eine entsprechende Lösung kann der Fortbestand eines inhabergeführten Unternehmens gesichert werden. Eine der Möglichkeiten: eine Familienstiftung.

 

Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor der Aufgabe, eine geeignete Nachfolge zu finden. Den klassischen Fall stellt dabei die Weitergabe von Generation zu Generation dar. Doch so einfach gestaltet es sich nicht immer. Die Stiftung als Lösung für die Nachfolge kann das Vermögen erhalten, sodass das Unternehmen sicher und professionell weitergeführt werden kann – und die Familie über das Ableben des Firmeninhabers hinaus langfristig profitiert.

 

In welchen Fällen kann eine Familienstiftung nützlich sein?

Familienstiftungen sind nicht „gemeinnützig“, sie dienen also nicht dem Gemeinwohl, sondern verbinden private mit wirtschaftlichen Zwecken. Dies hat auch steuerliche Folgen, zu denen Sie sich am besten von Ihrem Steuerfachmann beraten lassen. Mehrere Gründe sprechen für die Gründung einer nicht gemeinnützigen Familienstiftung als Nachfolgelösung. Diese kommt beispielsweise dann ins Spiel, wenn kein geeigneter Nachfolger in der Familie definiert werden kann. Auch wenn bei mehreren Erben Erbstreitigkeiten befürchtet werden, kann eine Familienstiftung eine Möglichkeit sein, die Nachfolge im Sinne des Unternehmers zu regeln.

Die Familienstiftung hat mehrere Vorteile für den Stifter, beispielsweise:

  • Der Stifter bestimmt den förderungswürdigen Zweck
  • Weitgehend individuelle Ausgestaltung der Satzung
  • Erhalt des Vermögens in seiner Gesamtheit
  • Einfache Gründung ohne Eintrag ins Handelsregister (allerdings gibt es in jedem Bundesland ein Stiftungsverzeichnis, das jeder einsehen kann)

 

Wie funktioniert eine Familienstiftung?

Durch die Überführung in eine Stiftung wird das Vermögen der Firma rechtlich selbstständig – es wird in die Stiftung ausgelagert. Das Stiftungsvermögen darf nur für festgelegte Ziele der Stiftung eingesetzt werden. Der Vorstand und ein Aufsichtsgremium achten auf die Einhaltung des Stiftungszwecks. Das Management kann der Stifter selbst übernehmen oder es einem Externen überlassen. Die Gründung einer solchen Stiftung dient vor allem folgenden Zwecken:

  • Absicherung der Familie
  • Erhalt des Unternehmens
  • Vermeidung von Liquiditätsabflüssen durch familien- oder erbrechtliche Ansprüche
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben
  • Vermeidung der Zersplitterung des Vermögens aufgrund vieler Erben

Bei der Gründung einer Stiftung müssen diese Fragen geklärt und in der Satzung verankert werden:

  • Welche Mittel können in die Stiftung eingebracht werden?
  • Welche Höhe hat das Stiftungskapital?
  • Welche Rolle spielt die Stiftung im Unternehmen?
  • Was sind Ziel und Zweck der Stiftung?
  • Welche Erbfolge wird festgelegt?

 

Lassen Sie sich beraten

Familienstiftungen sind eine komplexe Angelegenheit – und mitunter auch hoch emotional. Lassen Sie sich im Vorfeld am besten von einem spezialisierten Steuer- und Rechtsexperten informieren, wie Sie die verschiedenen Instrumente der Familienstiftung am besten an Ihren persönlichen Bedarf anpassen.

 

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