Kosten für den Umzug steuerlich absetzen

veröffentlicht am 27. Oktober 2021

Die Fahrt zur Arbeit wird Ihnen zunehmend zu lang, oder Sie brauchen ein größeres Zuhause für Ihre Familie? Ein Umzug verursacht zwar Kosten. Aber: Eventuell können Sie zumindest einen Teil steuerlich geltend machen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen dafür gelten und was Sie absetzen können.

 

Egal, ob Sie einen neuen Job antreten oder einfach näher an Ihren Arbeitsort ziehen: Wenn sich der Weg zur Arbeit um mindestens 30 Minuten pro Strecke verkürzt, haben Sie gute Chancen, einen Teil der Umzugskosten in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen. Dafür ist es allerdings wichtig, dass Sie alle Kosten auch nachweisen können. Darum sollten Sie Quittungen und Rechnungen aufbewahren.

 

Was Sie absetzen können

Sie können bei einem beruflich veranlassten Umzug Kosten absetzen, die mit der Wohnungssuche zusammenhängen, und solche, die direkt mit dem Umzug in Verbindung stehen. Bei der Wohnungssuche geht es um folgende Ausgaben:

  • Gebühren für Inserate
  • Maklergebühren für eine Mietwohnung
  • Je nach Konstellation ein bis zwei Reisen, um die Wohnung zu besichtigen
  • Doppelte Mietzahlungen
  • Transportkosten für Ihre Möbel und Umzugskartons

Tipp: Fragen Sie auch einmal bei Ihrer Sparkasse, ob man dort von einer passenden Wohnung für Sie weiß. Dort bekommen Sie bei Bedarf auch eine Mietbürgschaft für den Vermieter.

Mit einem Umzug sind noch weitere Kosten verbunden. Das Finanzamt ist in einem solchen Fall oft recht großzügig. So können Sie beispielsweise einige Kosten absetzen, die auf den ersten Blick überraschen. Dazu gehören:

  • Nachhilfeunterricht für Kinder, die in der neuen Stadt dem Stoff hinterherhinken
  • Verpflegung für die Umzugshelfer
  • Ein neuer Herd
  • Das Ändern von Vorhängen
  • Umschreiben des Personalausweises

Die Beispiele zeigen: Es ist sinnvoll, sich mit diesem Thema genauer auseinanderzusetzen. Ein Steuerberater hilft hier weiter.

 

Pauschale oder mit Rechnungen

Kleinere Ausgaben können Sie pauschal absetzen. Dazu gehören beispielsweise Trinkgelder oder auch die Kosten für Schönheitsreparaturen. Die Pauschale liegt seit April 2021 bei 870 Euro für einen Alleinlebenden, für jede weitere Person bei 580 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann also pauschal rund 2600 Euro geltend machen. Zum April 2022 steigen die Sätze. Dann kann ein Single 886 Euro pauschal absetzen, jede weitere Person 590 Euro.
Die großen Umzugsposten wie beispielsweise die Ausgaben für Möbelpacker und den Transport des Hausrats, weisen Sie jedoch einzeln mit den entsprechenden Rechnungen nach.

 

Was ohne beruflichen Zusammenhang bei den Umzugskosten gilt

Zwar profitieren diejenigen am meisten, die einen beruflichen Grund für ihren Umzug haben. Unter bestimmten Umständen kann aber auch ein gesundheitlich bedingter Umzug abgesetzt werden. Beispiel: Wer plötzlich im Rollstuhl sitzt, wird schlecht weiterhin im dritten Stock ohne Aufzug leben können. In welcher Höhe bei einem gesundheitlich bedingten Umzug die Kosten absetzbar sind, hängt immer vom individuellen Fall ab. Hier ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu fragen.

Ziehen Sie aus privaten Gründen um, können Sie übrigens auch zwei Positionen geltend machen: Lassen Sie die Möbel von Experten aufbauen, können Sie diese Ausgaben als Handwerkerkosten absetzen. Die Kosten eines Umzugsunternehmens gelten dagegen als haushaltsnahe Dienstleistungen.

 

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