Nachfolger aus der eigenen Familie

veröffentlicht am 9. September 2021

Irgendwann stellt sich für jeden Chef eines Familienunternehmens die Frage: Wer soll das Lebenswerk übernehmen? Für viele ist der ideale Nachfolger ein Familienmitglied. Doch bei diesem Übergang sind einige Fallstricke zu vermeiden.

 

Spätestens mit 55 Jahren – so lautet die Faustregel – sollten Firmenchefs ihre Nachfolge konkretisieren. Allerdings kostet es Überwindung, sich von seinem Lebenswerk zu lösen. Deshalb sollten sie die Unternehmensübergabe frühzeitig angehen. Für viele Chefs ist die Übertragung an die eigenen Kinder die Ideallösung. Im Laufe der Übernahmeplanung stellt sich allerdings nicht selten heraus, dass der eigene Nachwuchs für die Geschäftsführung nicht geeignet ist oder dieser nicht will. Hier sollten alle Beteiligten frühzeitig ehrlich zueinander sein. Denn falls die Kinder gedrängt werden, führt dies ein Unternehmen oft in eine Sackgasse.

 

Nicht von Emotionen leiten lassen

Wenn die Kinder zur Übernahme bereit sind, ist es wichtig, ein Nachfolgekonzept mit einem genauen Zeitrahmen zu erstellen. Dabei sollte auch externe Expertise einbezogen werden – vom Firmenkundenberater bei der Sparkasse, aber auch von einem Steuer- oder Unternehmensberater.

Zu entscheiden gibt es dabei viel: Senioren, die ihre Firma an den Nachwuchs abgeben, haben ein berechtigtes Interesse, für den Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. Zudem muss überlegt werden, welche Lösung gewählt wird, wenn es mehrere Kinder gibt. Steuerberater können etwa bei der Betrachtung der erbrechtlichen Situation helfen. Hier kommen auch Lösungen wie Betriebsaufspaltungen ins Spiel.

Neutrale Dritte sind auch deshalb wichtig, damit die Planung nicht von Emotionen geleitet wird. Gerade wenn die Kinder in die Fußstapfen der Eltern treten, ist diese Gefahr größer als bei einem Verkauf an Mitarbeiter oder Externe. Die Chefs sollten Sohn oder Tochter als Geschäftspartner sehen und die Vater- oder Mutterrolle ablegen. Ähnliches gilt für die Kinder: Im Idealfall werden Sohn oder Tochter Schritt für Schritt an die neue Aufgabe herangeführt. Beide Parteien haben so die Möglichkeit, das Vorhaben zu testen. Dies funktioniert übrigens auch bei Mitarbeitern als Nachfolgekandidaten. Der Altunternehmer gibt dabei sukzessive die Verantwortung ab.

 

Nachfolger schrittweise einbinden

In der Praxis hat es sich bewährt, den Junior oder die Juniorin zunächst für zwei bis drei Jahre als Minderheitsgesellschafter einzusetzen und ihm oder ihr dann weitere Anteile zu übertragen. Der Unternehmer bezieht den Übernehmer in dieser Phase bereits bei wichtigen Entscheidungen ein. Auch bei Kreditgesprächen bei der Sparkasse sollte der designierte Nachfolger dabei sein. Zum einen, weil er oder sie so über die Geschäftslage und die Rahmendaten weiterer Finanzierungen informiert ist. Zum anderen aber auch, weil der neue Inhaber später mit der Sparkasse zusammenarbeitet und sich die Beteiligten frühzeitig kennenlernen.

Sohn oder Tochter sammeln so Erfahrungen, ohne die alleinige Verantwortung zu haben. Er oder sie kann sich in dieser Übergangszeit fehlendes technisches oder betriebswirtschaftliches Wissen aneignen und zeigen, welche Führungskompetenz er oder sie mitbringt. Wenn der Senior und der Übernehmer parallel agieren, steigert dies auch das Vertrauen der Mitarbeiter. In Zeiten des Fachkräftemangels wandern qualifizierte Kräfte schnell ab, wenn sie die erfolgreiche Weiterentwicklung der Firma infrage stellen. Solche Unsicherheiten kann man vermeiden.

 

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