Rürup-Rente: Lizenz zum Steuernsparen

veröffentlicht am 19. Januar 2022

Keine andere Altersvorsorge bringt in der Ansparphase so viele Steuervorteile wie die Rürup-Rente. Und: Die Beitragshöhe lässt sich bei Bedarf der persönlichen Situation anpassen. Damit ist sie vor allem für Selbstständige und Gutverdienende attraktiv.

Wer seinen Ruhestand genießen und auf den gewohnten Lebensstandard nicht verzichten möchte, muss vorsorgen. Das gilt insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und daher auch keine direkte Riester-Förderung erhalten. Doch auch sie können mit staatlicher Unterstützung Kapital für eine Altersrente aufbauen – mit der sogenannten Basis-Rente, die nach ihrem Erfinder auch „Rürup-Rente“ genannt wird.

Das Rürup-Prinzip

Bei der Basis-Rente besteht die staatliche Förderung nicht in direkten Zuschüssen, sondern in steuerlicher Begünstigung. Die Rentenbeiträge lassen sich während der Ansparphase als Sonderausgaben geltend machen. 2022 berücksichtigt das Finanzamt bis zu 25.639 Euro im Jahr, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern das Doppelte. Aufgrund der sukzessiven Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung lassen sich die Rürup-Beiträge allerdings erst ab 2025 komplett absetzen. 2022 liegt der förderfähige Höchstbetrag bei 94 Prozent, also 24.101 Euro. Dabei sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und gleichgestellte Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen.

Rürup-Verträge, die es in der klassischen wie auch fondsgebundenen Variante gibt, haben gerade für Selbstständige einen weiteren Vorteil: Die Höhe der Beiträge lässt sich etwa auch durch Einmal- oder Sonderzahlungen bei Bedarf variieren, um so zum Beispiel den Sonderausgabenabzug voll auszuschöpfen. Das macht die Rürup-Rente bei Schwankungen der Auftragslage sehr attraktiv. Das Vermögen ist im Fall von Insolvenz, Arbeitslosigkeit oder beim Bezug von Sozialleistungen wie Hartz IV geschützt.

Weniger Flexibilität

Als Nachteile können gesehen werden, dass es kein Kapitalwahlrecht gibt, Verträge nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt werden können, weder Teilauszahlungen möglich noch die Rentenansprüche vererbbar, übertragbar oder beleihbar sind. Dafür hat man die Garantie von lebenslangen Rentenleistungen, egal, wie alt man wird. Voraussetzung für die Auszahlung der Leistung für Verträge, die ab 2012 geschlossen wurden, ist ein Alter von 62 Jahren. Zudem gilt: Rürup-Renten müssen versteuert werden, und es können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Auch hier steigert sich der Anteil von Jahr zu Jahr. Wer 2022 zum ersten Mal die Basis-Rente bezieht, muss für den Rest der Laufzeit 82 Prozent davon versteuern. Ab 2040 fallen für Neurentner Steuern auf die volle Rentenleistung an.

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