Warum eine Bankvollmacht für jeden wichtig ist

veröffentlicht am 14. März 2022

Wer soll Zugriff auf Ihr Bankkonto haben, wenn Sie Ihre Finanzgeschäfte nicht mehr regeln können? Das müssen Sie festlegen, solange es Ihnen gut geht – übrigens auch, wenn Sie verheiratet sind. Denn nur, weil Sie in einer Ehe leben, heißt das nicht, dass Ihr Partner sich kümmern darf. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Arten von Bankvollmachten es gibt und was die Unterschiede sind.

Ein Unfall beim Skifahren, beim Spaziergang einfach umgekippt – und plötzlich sind Sie nicht mehr in der Lage, über Ihre Finanzen selbst zu entscheiden. Das Problem: Auch Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder haben in einer Notsituation nicht automatisch Zugriff auf Ihr Konto. Doch während Sie beispielsweise im Krankenhaus liegen und handlungsunfähig sind, geht Ihr wirtschaftliches Leben weiter. Angehörige können dann gegebenenfalls keine ausstehenden Rechnungen von Ihrem Konto begleichen. Sie haben auch keine Möglichkeit, Bargeld abzuheben, um in Ihrem Namen wichtige Besorgungen zu machen. Ausnahme: Sie haben mit Ihrem Partner ein gemeinsames, ein sogenanntes Oder-Konto, dann kann dieser wie gewohnt allein darüber verfügen.

Im Todesfall im Zweifel kein Zugriff

Auch im Todesfall ist die Situation schwierig, denn Zugriff aufs Konto haben die Erben nur, wenn sie einen Erbvertrag oder ein Testament vorzeigen können. Ein Erbschein ist in diesen Fällen nicht zwingend nötig, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 440/15). Doch bis ein Testament eröffnet oder ein Erbschein ausgestellt ist, vergeht Zeit, in der unter Umständen Daueraufträge vom Konto des Toten abgehen, die nicht mehr bezahlt werden müssten. Dieses Geld zurückzubekommen ist nicht einfach.

Welche Bankvollmachten gibt es?

Damit es im Notfall nicht zu solchen Problemen kommt, sollte jeder einer Person seines Vertrauens eine Bankvollmacht erteilen. Vorsicht: Vorsorge- oder Generalvollmachten werden nicht von allen Finanzhäusern akzeptiert. Sprechen Sie Ihren Sparkassenberater auf dieses Thema an. Üblicherweise müssen Sie eine Bankvollmacht schriftlich erteilen, und sowohl der Vollmachtgeber als auch der Vollmachtnehmer müssen sich ausweisen.

Umgangssprachlich werden die Begriffe Konto- und Bankvollmacht üblicherweise synonym verwendet. Tatsächlich gibt es aber einen Unterschied: Die Kontovollmacht kann sich auf nur ein Konto beziehen, die Bankvollmacht schließt alle Geschäfte bei dieser Bank ein. Außerdem müssen Sie unterscheiden zwischen

  • Vollmacht über den Tod hinaus: Sie gilt ab der Unterschrift und auch dann noch, wenn Sie bereits gestorben sind. Der Fachbegriff lautet „transmortale Bankvollmacht“. Diese erleichtert Ihren Erben die Nachlassverwaltung.
  • Vollmacht für den Todesfall: Der Bevollmächtigte kann erst dann handeln, wenn Sie bereits gestorben sind. Liegen Sie also lange handlungsunfähig im Krankenhaus, kommt er nicht an Ihr Vermögen, kann aber auch Ihre Geschäfte nicht regeln. Diese Vollmacht heißt „postmortale Vollmacht“. Falls der Bevollmächtigte nicht auch der Erbe des Kontos ist, kann es bei dieser Konstellation zu Problemen kommen. Lassen Sie sich beraten.
  • Vollmacht für den Fürsorgefall: Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, Ihre Bankgeschäfte zu Ihren Lebzeiten zu führen. Sobald Sie sterben, erlischt die Vollmacht. Sie wird „prämortale Vollmacht“ genannt.

Vollmachten können jederzeit widerrufen werden. Informieren Sie Ihr Finanzinstitut schriftlich über Ihren Änderungswunsch.

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