Wer bekommt eigentlich Bafög?
Wer jetzt mit dem Studium beginnt, sollte auch über die laufende Finanzierung von Miete, Fahrtkosten, Lehrbüchern und die Ausgaben des täglichen Lebens nachdenken. Nicht immer können die Eltern dafür aufkommen. Dann könnte Bafög die Lösung sein.
Ein Studium von zehn Semestern addiert sich nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks auf eine Summe von 36.000 Euro bis 75.000 Euro. Wer trotz niedrigem Einkommen der Eltern studieren möchte, sollte sich die Möglichkeiten von Bafög näher ansehen. Die „Bundesausbildungsförderung“ gibt es bereits seit 50 Jahren. Es fördert die Chancengleichheit in der Bildung – jeder soll studieren können, unabhängig vom finanziellen Background.
Wie Bafög funktioniert
Die eine Hälfte des Bafög ist ein Zuschuss, den Studierende später nicht zurückzahlen müssen. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt. Der Höchstsatz beträgt knapp 900 Euro monatlich – mit zahlreichen Abstufungen nach unten. Bei der Rückzahlung müssen Studierende nicht mehr als 10.010 Euro zurückzahlen, auch wenn das Darlehen diese Summe überschritten hat.
Grundsätzlich können Studierende an Hochschulen sowie Berufsakademien, deren Abschlüsse nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind, einen Antrag auf Bafög stellen. Das gilt auch für private Hochschulen und private Berufsakademien. Auch Schüler und Azubis können Bafög erhalten. Das Bafög fördert deutsche Berechtigte, unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländer, wie EU-Angehörige und Personen, die eine Niederlassungserlaubnis haben oder als Flüchtling anerkannt sind, sowie deren Familienangehörige.
Wovon die Bafög-Höhe abhängt
Ob und wie viel Bafög monatlich eine Studentin oder ein Student erhält, hängt von den persönlichen Lebensumständen und der Ausbildungsform ab. Das bedeutet konkret: Wer von den Eltern mehr Unterstützung erhalten kann, braucht weniger Hilfe vom Staat. Aus diesem Grund spielt bei der Höhe des individuellen Bafög vor allem das Einkommen der Eltern eine Rolle – gegebenenfalls auch das des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners.
Wer bereits selbst ein Einkommen hat oder über finanzielle Rücklagen verfügt, muss einen Teil davon für die Ausbildung einsetzen. Gut zu wissen: Einkünfte und Vermögen werden nicht komplett angerechnet, es werden zuerst sogenannte Freibeträge abgezogen. Übrigens: Es gibt auch Formen von Bafög, bei dem das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt wird. Beim Erststudium werden die Voraussetzungen dafür jedoch in den meisten Fällen nicht erfüllt. Auf der offiziellen Bafög-Website gibt es Details dazu.
Wer Bafög erhalten möchte, darf bei Ausbildungsbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen gibt es etwa für Auszubildende des zweiten Bildungswegs und für Auszubildende mit Kindern. Bafög erhalten Studierende grundsätzlich für die Dauer der Regelstudienzeit. Wird diese überschritten, muss man wichtige Gründe für die Verlängerung darlegen, beispielsweise eine Schwangerschaft oder die Pflege eines Angehörigen.
Bis wann man den Antrag stellen muss
Die Förderung beginnt frühestens mit dem Antragsmonat, auch dann, wenn die Ausbildung schon früher angefangen hat. Sich frühzeitig darum zu kümmern lohnt sich also! Ansprechpartner ist das Studierendenwerk direkt am Studienort.
Noch mehr Infos gefällig oder hast du eine spezielle Frage? Oder gleich den Bafög-Antrag stellen? Auf der Seite www.bafoeg.de findest du alles rund um die Ausbildungsförderung plus die Antragsformulare, sowie praktische Beispielrechnungen zur Höhe des Bafög.