Wie du deine Ausbildungskosten steuerlich absetzen kannst

veröffentlicht am 15. Mai 2023

Ob Studium oder Ausbildung: Bis man im ersten Job richtig arbeitet, entstehen hohe Kosten. Unter Umständen kannst du manche steuerlich geltend machen. Das hängt beispielsweise davon ab, ob du in deiner ersten oder in der zweiten Ausbildung bist. Wichtig ist außerdem die Frage, welche Kosten du absetzen kannst. Lies hier auch, welche Unterlagen du aufheben solltest, um deine Ansprüche nachweisen zu können.

 

„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“, sagt der Volksmund. Das bezieht sich unter anderem auf die Höhe deiner Azubivergütung oder deiner Unterhaltsansprüche: Du musst in dieser Zeit mit wenig zurechtkommen. Umso mehr drücken die Kosten, die du eventuell in Zusammenhang mit deiner beruflichen Ausbildung hast, aufs Budget: Fahrtkosten, vielleicht Miete, Lehrbücher und vieles mehr. Möglicherweise kannst du einen Teil dieser Kosten steuerlich geltend machen. Dabei spielt eine wesentliche Rolle, welcher Art deine Ausbildung ist.

 

Erste oder zweite Ausbildung?

Steuerlich betrachtet sind eine Lehre und der Bachelor direkt nach dem Abi gleichgestellt. Beides ist eine erste Berufsausbildung. Wenn du mit dieser ersten Ausbildung Geld verdienst, kannst du die Ausgaben dafür als sogenannte Werbungskosten absetzen. Verdienst du kein Geld, werden die Kosten höchstens als Sonderausgaben anerkannt. Werbungskosten hängen mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammen, Sonderausgaben beziehen sich dagegen auf Kosten deiner privaten Lebensführung. Die erste Ausbildung ist üblicherweise die Vorbereitung aufs Leben und somit privat veranlasst. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2019. Finanziell betrachtet ist der Unterschied groß:

  • Sonderausgaben: Maximal 6.000 Euro im Jahr kannst du absetzen. Allerdings immer nur dann, wenn du auch Einnahmen hast. Studierst du im Bachelorstudiengang oder erlernst du einen Heilberuf und hast keine Einnahmen, kannst du nichts absetzen. Du findest mehr zum Thema Sonderausgaben im Einkommensteuergesetz in Paragraf 10.
  • Werbungskosten: Anders ist es, wenn du als Azubi ein Gehalt bekommst. Dann kannst du wie jeder Arbeitnehmer deine Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Sie sind im Einkommensteuergesetz in Paragraf 9

 

Masterstudiengang: Kosten absetzbar

Im Gegensatz zum Bachelor ist der Master die zweite Berufsausbildung. Die Folge ist: Die Ausgaben für das Masterstudium kannst du wie jede Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die erste Ausbildung mindestens zwölf Monate gedauert hat und du einen Abschluss gemacht hast. Außerdem sollte es einen nachweisbaren Zusammenhang mit deinem Beruf geben.

Allerdings hast du im Masterstudium oder auch während der Promotion oft genauso wenig ein Einkommen wie im Bachelorstudiengang. Der Unterschied zur Erstausbildung ist, dass du deine Ausgaben als Verlustvortrag geltend machen kannst. Damit schiebst du die Kosten in die Zukunft. Verdienst du später ein Gehalt, werden die Ausgaben für die zweite Berufsausbildung anerkannt.

 

Welche Kosten du steuerlich geltend machen kannst

Egal ob Studium oder Lehre, Erst- oder Zweitausbildung: Die Möglichkeiten, Steuern zu sparen, sind vielfältig. Lass dich dazu beispielsweise von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten. Bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe findest du mehr Informationen. Absetzbar sind zum Beispiel

  • Zinsen für einen Studienkredit
  • Ausgaben für Fachliteratur
  • ein Arbeitszimmer mit den entsprechenden Möbeln und der technischen Ausstattung
  • Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder Hochschule
  • Miete und Nebenkosten
  • Studien-, Lehrgangs- oder Prüfungsgebühren

Um diese Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen, musst du sie nachweisen können. Darum solltest du alle Quittungen, Rechnungen und Kontoauszüge aufbewahren.

 

Die Steuererklärung machen

Wenn du in der Ausbildung und im Studium Einnahmen hast, kann es sich für dich finanziell lohnen, eine Steuererklärung zu machen. Bist du in der zweiten Berufsausbildung, solltest du dich auf jeden Fall damit auseinandersetzen. Du kannst die Steuererklärung zum Beispiel über das Elster-Portal erstellen. Oder du nutzt die Software eines privaten Unternehmens. Es sind mehrere Programme auf dem Markt. Die Stiftung Warentest gibt dir einen Überblick.

 

 

 

 

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